Die Forderungsausfalldeckung ist eine wertvolle Ergänzung und in vielen Privathaftpflichtversicherungen enthalten bzw. als Zusatz buchbar. Wir erklären in diesem Ratgeber, was das genau ist und worauf Sie achten sollten, um eine Ausfalldeckung zu erhalten.
Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
Wenn ein Schuldiger nicht zahlen kann: Schadenersatz durch Privathaftpflicht.
Was ist eine Forderungsausfallversicherung?
Der Schutz im Schutz: Wenn ein Schuldiger Ihnen Schaden zufügt, muss er dafür haften. Wenn er aber keine eigene Privathaftpflicht hat oder schlichtweg für Ihren Schaden aus Geldmangel nicht aufkommen kann, gehen Sie leer aus. Außer Sie haben einen "Schutz bei Forderungsausfall" - die Forderungsausfalldeckung. Meist ist "Ausfalldeckung" oder "Forderungsausfallversicherung" nur ein anderes Wort dafür. Wer also nach einer Forderungsausfalldeckung sucht, meint eine "Privathaftpflichtversicherung mit Schutz vor Forderungsausfall".
Ist eine Forderungsausfalldeckung sinnvoll?
Grundsätzlich ist dieser Schutz sinnvoll, da man allgemein nicht beeinflussen kann, wer einem Schaden zufügt. Selbst wenn Sie noch so umsichtig sind, können Sie trotzdem das Opfer unachtsamer Mitmenschen werden, die den Schaden dann nicht bezahlen können. Die Forderungsausfalldeckung ist unterm Strich also vielmehr ein Schutz vor dem Verhalten anderer als eine Versicherung des eigenen Verhaltens. In Deutschland ist es keine Pflicht, über eine Forderungsausfallversicherung zu verfügen, aber ratsam. Ähnlich wie bei einer Privathaftpflichtversicherung.
Lesetipp: Schlüssel verloren - welche Versicherung zahlt?
Schlüssel ist nicht gleich Schlüssel: Im verlinkten Ratgeber finden Sie die passende Versicherung beim Verlust von Wohnungsschlüssel, Büroschlüssel, Dienstschlüssel & Co.
3 Beispiele für den Nutzen der Forderungsausfalldeckung
Beispiel #1: Sie sind Fußgänger, ein unachtsamer Radfahrer erfasst Sie.
Sie sind Fußgänger und gehen gerade über eine Ampel. Obwohl Sie klar grün hatten, ignoriert ein Radfahrer sein rotes Ampelsignal und erfasst Sie. Sie stürzen auf den harten Asphaltboden und erleiden einen komplizierten Bruch. Es stellt sich heraus, dass der schuldige Schadenverursacher keine Privathaftpflicht besitzt und generell kaum über finanzielle Mittel verfügt, um den Schaden zu begleichen. Sie bleiben auf Arzt- und Arzneikosten sitzen, da der Unfallverursacher nicht leisten kann.
Außer: Die Forderungsausfalldeckung Ihrer eigenen Privathaftpflicht springt ein - und übernimmt Ihre Kosten (bis zum vereinbarten Deckungsbeitrag).
Beispiel #2: Sie sind in der Bahn, ein unachtsamer Fahrgast schüttet Kaffee über Ihren Laptop.
Sie fahren mit dem Zug von München nach Berlin und arbeiten konzentriert an Ihrem teuren Laptop. Ein anderer Fahrgast schüttet aus Schusseligkeit seinen heißen Kaffee auf Ihr Gerät. Der Schaden? Ihr Laptop ist kaputt, Ihre teure Kleidung muss aufwendig gereinigt werden und als Folge verpassen Sie Ihren Flug von Berlin nach Mailand. Da der Schadenverursacher arbeitslos ist und selbst über keine Privathaftpflicht verfügt, bleiben die Kosten für Laptop-Reparatur, Reinigung und verpassten Flug an Ihnen hängen.
Außer: Da Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung über eine Forderungsausfalldeckung verfügt, kommen Sie so an das Geld, das Ihnen zusteht.
Beispiel #3: Sie sind Autofahrer, ein unachtsamer Fußgänger läuft Ihnen ins Auto.
Zusammen mit Ihrer Familie fahren Sie im Auto die Straße entlang. Ein Fußgänger ist in sein Handy vertieft. Er übersieht, dass die Fußgängerampel rot zeigt und läuft Ihnen vors Auto. Sie weichen im letzten Moment aus und prallen mit dem Auto gegen einen Baum. Es entsteht ein hoher Sachschaden, Sie und Ihre Familie verletzen sich leicht. Der Verursacher ist zwar eindeutig schuld, allerdings hat er keine Haftpflicht und ist praktisch mittellos. Sie bleiben auf den Kosten sitzen.
Außer: Dank der Forderungsausfalldeckung erhalten Sie Geld über Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung - im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme. Tipp: Als Familie in der privaten Haftpflichtversicherung sparen
Ist die Forderungsausfalldeckung in der Privathaftpflicht enthalten?
Ob eine Forderungsausfalldeckung Teil Ihrer privaten Haftpflichtversicherung ist oder nicht, hängt vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab. Falls sie noch nicht enthalten ist, lässt sie sich meist als Zusatzleistung dazu buchen. In einem größeren Komfort-Tarif ist sie häufig bereits enthalten.
Was kostet eine Privathaftpflicht und kann man die private Haftpflicht von der Steuer absetzen?
In den beiden verlinkten Ratgebern haben wir alle Fragen und Antworten rund um Kosten bzw. steuerliche Absetzbarkeit der Privathaftpflicht für Sie gebündelt. Dort finden Sie alles, was wichtig ist, um die Kosten zu verstehen. Und beim Finanzamt das Beste für sich herauszuholen.
Wann zahlt die Forderungsausfalldeckung?
Damit die Forderungsausfalldeckung bei Schaden auch greifen kann, braucht es Rahmenbedingungen. Die genauen Konditionen können von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen.
Meist müssen diese 5 Dinge gegeben sein, damit eine Forderungsausfalldeckung Sie vor finanziellem Schaden schützen kann:
- Schuldiger rechtskräftig verurteilt und als solcher benannt
- Schuldiger hat keine Privathaftpflicht
- Schuldiger hat keine (nennenswerten) Rücklagen oder Einkünfte
- Schuldiger wurde erfolglos zwangsvollstreckt
- Ihre Privathaftpflicht muss eine Forderungsausfalldeckung enthalten
Wie kann ich eine Forderungsausfalldeckung abschließen?
In den allermeisten Fällen: indem Sie eine private Haftpflichtversicherung abschließen, die eine Ausfalldeckung enthält. Bei uns ist sie grundsätzlich in jedem Privathaftpflicht-Tarif enthalten. Im kompakten Basis-Tarif ab einer bestimmten Schadensumme, im Komfort-Tarif sogar ohne Mindestschadenhöhe.