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Kind sitzt lachend mit Hund auf Treppe

Wann zahlt die Hundehaftpflicht, wann nicht?

Anspruch auf Leistungen der Hundeversicherung.

Die Haftpflicht ist eine wichtige Versicherung für Mensch und Hund. Da die private Haftpflicht Hundehalter nicht gegen Schäden absichert, die ihr Vierbeiner verursacht, benötigen sie dafür eine Hundehaftpflichtversicherung. In einigen Bundesländern ist sie sogar für alle Hundebesitzer Pflicht, in anderen nur bei bestimmten Hunden. Trotz Pflicht leistet diese Versicherung nicht bei allen Schadenfällen, für die Ihr Hund verantwortlich ist. Wann zahlt die Hundehaftpflicht nicht und was wird übernommen? Wir klären auf.

Was zahlt die Hundehaftpflicht?

Die Hundehaftpflicht zahlt Schäden, die Ihr Hund bei Dritten verursacht. Dazu gehören Sachschäden und Personenschäden sowie daraus folgende Vermögensschäden. Zudem übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung in der Regel auch durch Ihren Hund verursachte Flurschäden und entstandene Schäden bei einem ungewollten Deckakt. Manche Versicherer schließen zusätzlich Mietsachschäden in ihren Versicherungsschutz ein.

Wann zahlt die Hundehaftpflicht nicht?

Es kann passieren, dass die Hundehaftpflicht einen Schaden nicht übernimmt, obwohl dieser im Versicherungsschutz enthalten ist. Dieser Fall kann eintreten, wenn Sie als Hundebesitzer Ihrem Versicherer den entstandenen Schaden zu spät melden. Lesen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nach, wie lange Sie für eine Schadenmeldung Zeit haben oder fragen Sie Ihren Versicherer. Zudem könnte es dazu kommen, dass die Hundehaftpflicht nicht zahlt, wenn Ihr Hund bereits ein auffälliges, aggressives Verhalten gezeigt hat und Sie ihn trotzdem ohne Leine laufen lassen. Auch unter Vorsatz entstandene Schäden werden vom Versicherungsschutz der Hundehaftpflicht ausgeschlossen.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung außerdem nicht? Es gibt natürlich auch Schadenfälle, die von vornherein nicht versichert sind. Dazu gehören:

  • Eigenschäden
  • Schäden bei Mitversicherten
  • Je nach Versicherer: Schäden an gemieteten und/oder geliehenen Gegenständen
  • Strafen und Bußgelder

Viele Versicherer schließen Mietsachschäden nicht automatisch in den Versicherungsschutz ein, bieten die Absicherung jedoch als zusätzliche Option an. So können sich Hundebesitzer für einen Aufpreis auch gegen solche Schadenfälle schützen. In der Hundehaftpflicht der NÜRNBERGER sind Mietsachschäden in allen Tarifen standardmäßig mitversichert. Wichtig: Geliehene Sachen fallen nicht unter Mietsachen.

Beispiele: Zahlt die Hundehaftpflicht in diesen Fällen oder nicht?

Frau drück sich an Hund, der in die Kamera schaut

1. Übernimmt die Hundehaftpflicht auch Eigenschäden?

Die Hundehaftpflicht sichert Hundehalter gegen viele Schäden und hohe Kosten ab. Doch was ist, wenn es sich dabei um einen Eigenschaden handelt? Zahlt die Hundehaftpflicht auch den eigenen Schaden? Nein, ein Eigenschaden ist genau das, was von der Hundehaftpflicht nicht bezahlt wird.

Ein Eigenschaden ist für die Hundehaftpflicht ein Schaden, den Ihr Hund bei Ihnen selbst oder bei in Ihrem Haushalt lebenden Personen (Mitversicherten) verursacht. Das können genau jene Sach-, Personen- und Vermögensschäden sein, die im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Der feine Unterschied ist jedoch, dass diese Schäden nicht bei Dritten entstanden sind, sondern bei Ihnen selbst.

Werden Sie beispielsweise beim Spielen von Ihrem Hund gebissen, müssen Sie die Kosten für die Behandlung der Verletzung selbst tragen. Ein anderes Beispiel: Sie sind mit Ihrem Hund früh am Morgen spazieren und haben Ihre teure Spiegelreflexkamera dabei, um schöne Bilder vom Sonnenaufgang zu machen. Gerade als Sie ein Foto schießen wollen, entdeckt Ihr Hund ein Tier im Feld und möchte ihm hinterherjagen. Durch den plötzlichen Zug an der Leine fällt Ihnen die Kamera auf den Boden und Sie verstauchen sich die Hand, in der Sie die Leine hielten - beides ziemlich ärgerlich. Da Sie selbst der Geschädigte sind, übernimmt die Hundehaftpflicht weder die Kosten für die kaputte Kamera noch für die Behandlung der Verletzung.

Dasselbe gilt für in Ihrem Haushalt lebende Personen. Der Vorteil, dass der Versicherungsschutz der Hundehaftpflicht für alle im Haushalt lebenden Personen gilt und diese somit Mitversicherte sind, kann hier zum Nachteil werden. Zwar müssen Sie sich keine Sorgen machen, wenn Ihr Partner oder Ihre Kinder mit dem Hund unterwegs sind, denn Schäden, die bei Dritten entstehen, sind trotzdem versichert. Kommt es allerdings zum Eigenschaden, zahlt die Hundehaftpflicht nicht.

Eigentumsfrage: Bei manchen Schäden ist es wichtig, die Frage nach dem Eigentum zu klären. Denn wenn in Ihrer Hundehaftpflicht auch Mietsachschäden abgedeckt sind, kann aus einem vermeintlichen Eigenschaden doch noch ein versicherter Schaden werden. Sollte Ihr Hund Ihr eigenes Sofa anknabbern, zahlt die Hundehaftpflicht nicht. Trainiert Ihr Vierbeiner sein Gebiss jedoch am Türrahmen oder der Einbauküche, die den Vermietern gehört? Dann handelt es sich nicht mehr um einen Eigenschaden, sondern um einen Mietsachschaden, obwohl dieser zu Hause passiert ist.

2. Zahlt die Hundehaftpflicht einen Handyschaden?

Wann die Hundehaftpflicht einen Handyschaden zahlt und wann nicht, kommt ganz darauf an. Wenn Ihr Hund dafür verantwortlich ist, dass ein Handy kaputt geht, gilt Folgendes:

  • Das Handy eines Dritten ist kaputt gegangen: Die Hundehaftpflicht zahlt den Handyschaden.
  • Ihr Handy ist kaputt gegangen: Die Hundehaftpflicht zahlt nicht, da es sich um einen Eigenschaden handelt.
  • Das Handy einer in Ihrem Haushalt lebenden Person ist kaputt gegangen: Auch hier handelt es sich um einen Eigenschaden, den die Hundehaftpflicht nicht zahlt.

3. Zahlt die Hundehaftpflicht Schmerzensgeld?

Verursacht Ihr Hund einen Personenschaden oder fügt einem anderen Hund Verletzungen zu, zahlt die Hundehaftpflicht Schmerzensgeld bzw. Schadenersatz. Beim Personenschaden muss es sich nicht zwingend um einen Hundebiss handeln. Ihr Hund kann auch bei einer übermütigen Begrüßung einen Freund umwerfen und dieser bricht sich beim Auffangen des Sturzes die Hand. Oder Ihr Hund bellt beim Spazierengehen plötzlich los, ein vorbeifahrender Radfahrer erschrickt und stürzt. Solche Szenarien sind nicht selten und können auch den liebsten und gemütlichsten Vierbeinern passieren. Deswegen ist eine Hundehaftpflicht für jeden Hundehalter eine sinnvolle Versicherung, um sich vor hohen Kosten zu schützen.

Aber auch in diesem Fall gilt: Die Hundehaftpflicht zahlt nur an Dritte Schmerzensgeld. Sollten Sie selbst oder Mitversicherte die Geschädigten sein, zahlt Ihre Versicherung nicht. Falls Sie oder Ihr Vierbeiner jedoch Verletzungen durch einen fremden Hund davontragen, können Sie Schmerzensgeld vom anderen Hundehalter einfordern. Hat dieser keine Hundehaftpflicht und kann Ihre Forderungen nicht bezahlen, kommt die Forderungsausfalldeckung Ihrer eigenen Hundehaftpflichtversicherung ins Spiel. Diese unterstützt Sie, wenn der Unfallverursacher nicht zahlen kann.

Brauner Hund schaut über einen liegenden Baumstamm

4. Übernimmt die Hundehaftpflicht Flurschäden durch meinen Hund?

Flurschäden haben nichts mit einem Hausflur zu tun, sondern beziehen sich auf die Natur. In der Hundehaftpflicht sind Flurschäden Schäden, die Ihr Tier an landwirtschaftlich genutzten Flächen, Feldern, Wäldern, Weiden und Gärten verursacht. Dabei sind nicht nur die Grundstücke an sich, sondern auch darauf angebaute Produkte, Feldfrüchte, Saat etc. mit eingeschlossen.

Ihr Hund könnte beispielsweise auf einem frisch gesäten Feld neue Umgrabungen vornehmen, indem er fleißig in der Erde buddelt. Dadurch wird die frische Saat aus dem Boden hervorgeholt und kann nicht austreiben. Frische Saat lockt zudem auch Vögel an, welche die Körner aufpicken. Dem Landwirt entstehen dadurch zusätzliche Kosten, da er das Feld erneut bearbeiten und unter Umständen neue Saat kaufen muss. Buddelt Ihr Hund bereits wachsende Feldfrüchte aus, entsteht dem Landwirt ein wirtschaftlicher Schaden, da er einen Teil seiner Ernte verliert. Sie als Hundehalter sind dafür verantwortlich und ersatzpflichtig gegenüber dem Landwirt.

Hundehaftpflicht zahlt nur die Hälfte - warum?

Es kann durchaus vorkommen, dass die Hundehaftpflicht nur die Hälfte der entstandenen Kosten zahlt. Das kann daran liegen, dass ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt. Beispiel: Sie werden von einem fremden Hund gebissen, allerdings hat Sie der Hundehalter vorgewarnt und Ihnen gesagt, dass sich das Tier nicht gerne von Fremden am Kopf streicheln lässt. Sie haben es trotzdem getan und wurden gebissen. Damit trifft den Hundebesitzer nur eine Teilschuld und Sie selbst als Geschädigter sind ebenfalls schuld an dem Vorfall.

Auf der anderen Seite kann es Ihnen auch passieren, dass Ihre Hundehaftpflicht Leistungen kürzt, wenn Sie selbst zu einem Schaden durch Ihren Hund beigetragen haben. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Ihr Tier trotz Leinenpflicht nicht angeleint haben und es zum Schadenfall kommt.

Fazit: Wann die Hundehaftpflicht nicht zahlt, ist klar geregelt

In den Versicherungsbedingungen Ihrer Hundehaftpflicht ist genau festgelegt, welche Schäden versichert sind und welche nicht. Ihren eigenen Schaden zahlt die Hundehaftpflicht grundsätzlich nicht. Das gilt meist auch für Schäden an geliehenen Sachen. Zudem übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung auch nichts, was durch vorsätzliches Handeln passiert ist. Unter Umständen müssen Sie zusätzlich für Schäden an Mietsachen, z. B. in Ferienwohnungen, Hotelzimmern oder Ihrer Mietwohnung, selbst aufkommen, wenn in Ihrer Hundehaftpflicht keine Mietsachschäden mitversichert sind.

Wichtig: Achten Sie immer auf die Fristen zur Meldung eines Schadens, die bei Ihrem Versicherer gelten. Melden Sie einen Schadenfall zu spät, kann Ihnen die Leistung gekürzt oder im schlimmsten Fall gar keine Leistung gezahlt werden. Bei der NÜRNBERGER Hundehaftpflichtversicherung können Sie schnell und unkompliziert einen entstandenen Haftpflichtschaden durch Ihren Hund melden. Ein Anruf oder eine Meldung über unser Online-Formular genügt, damit wir den Vorfall aufnehmen können. Einzelne Details können Sie in Ruhe später ergänzen.

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