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Junge Frau mit Brille sitzt auf Fahrersitz eines Autos und hält den Schlüssel nach oben - am Beifahrersitz blickt eine etwas ältere Frau in die Kamera

Als Begleitperson beim Fahren ab 17 zum Vorbild werden.

Wie Fahranfänger von Ihrem Wissen als Begleitperson profitieren - und Sie bei der Versicherung sparen können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab 17 Jahren und bestandener Fahrprüfung dürfen Jugendliche selbst ans Steuer, wenn sie am "Begleiteten Fahren" teilnehmen
  • Mindestens eine eingetragene Begleitperson muss immer dabei sein
  • Begleitperson kann jeder werden, der 30 Jahre alt ist und ein paar weitere Voraussetzungen erfüllt
  • Bei der NÜRNBERGER Autoversicherung können Sie und der junge Fahranfänger von Preisvorteilen profitieren

Begleitetes Fahren ab 17 - was sind die Vorteile?

In der Unfallstatistik liegen Fahranfänger zwischen 18 und 24 Jahren ganz weit vorn. Trotz gründlicher Ausbildung in der Fahrschule fehlen ihnen Routine, Sicherheit und oft auch das nötige Urteilsvermögen. Seit 2011 gibt es in Deutschland deshalb das Modell des Begleiteten Fahrens ab 17. Beim sogenannten "Führerschein mit 17" können Jugendliche nach bestandener Fahrprüfung an der Seite eines erfahrenen Erwachsenen Fahrpraxis sammeln - und dadurch ihr Unfallrisiko deutlich reduzieren. Um bis zu 30 % sank die Unfallquote in der relevanten Altersgruppe bei einem Modellversuch in Niedersachsen.

Als Begleitperson werden Sie zum Vorbild und tragen entscheidend dazu bei, die Straße für alle sicherer zu machen. Mit Ihren Tipps und Ihrer souveränen Art vermitteln Sie Verkehrswissen und strahlen Ruhe aus. So verhelfen Sie dem jungen Fahranfänger zu mehr Selbstvertrauen und einer angstfreien Fahrweise. Außerdem können Sie und Ihr Schützling bei der Kfz-Versicherung von Beitragsvorteilen profitieren. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um beim Fahren ab 17 Begleitperson zu werden, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wer kann Begleitperson beim Begleiteten Fahren ab 17 werden?

Begleitperson beim "Führerschein mit 17" kann in Deutschland jeder werden, der:

  • Mindestens 30 Jahre alt ist (eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht)
  • Seit mind. 5 Jahren am Stück im Besitz eines Führerscheins der Klasse B (oder alte Klasse 3) ist
  • Maximal 1 Punkt in Flensburg hat (zu Beginn des Begleiteten Fahrens)
  • Während der Fahrt die 0,5-Promille-Grenze nicht überschreitet (besser sind 0,0)
  • Während der Fahrt nicht unter Einfluss von Drogen steht
  • Während der Fahrt den eigenen Führerschein dabei hat
  • Als Begleitperson in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen ist

Häufig werden die Eltern als Begleitpersonen eingetragen. Das ist aber keine Voraussetzung. Es kommen auch ältere Geschwister oder andere Angehörige, Freunde und Bekannte der Familie, Nachbarn, Lehrer, Ausbilder oder Arbeitskollegen (wenn sich der Jugendliche in einer Ausbildung befindet) infrage. Ein Verwandtschaftsverhältnis muss nicht vorliegen. Wichtig ist jedoch, dass die Erziehungsberechtigten zustimmen, wenn eine andere Person als Begleiter eingetragen wird.

Wie viele Begleitpersonen in der Prüfungsbescheinigung stehen, ist nicht vorgeschrieben. Es können beliebig viele Personen eingetragen werden. Neue Begleitpersonen kann man jederzeit bei der Führerscheinstelle nachtragen lassen. Je mehr Begleitpersonen der Fahranfänger zur Verfügung hat, umso häufiger und leichter lässt sich das Begleitete Fahren in den Alltag integrieren. Außerdem kann der junge Fahrer so noch mehr dazulernen. Die Begleitperson sollte aber immer das volle Vertrauen des Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten haben. Wählen Sie möglichst Personen aus, die auch in stressigen Situationen stets Ruhe ausstrahlen und den Überblick behalten.

Eine Schulung müssen Begleitpersonen übrigens nicht absolvieren. Manche Fahrschulen bieten aber Informationsveranstaltungen zum Begleiteten Fahren ab 17 an. Tipp: Bereiten Sie sich vor, indem Sie mit dem Fahranfänger Spielregeln für die gemeinsame Zeit im Auto festlegen, an die sich dann beide verbindlich halten, z. B. keine laute Musik, nicht fluchen oder anschreien.

Begleitperson ersetzt nicht den Fahrlehrer
Wichtig: Die Begleitperson beim Fahren ab 17 hat keine Ausbildungsfunktion. Sie oder er darf auch nicht aktiv ins Fahren eingreifen, also nicht für den Fahranfänger steuern oder bremsen. Notfalls fordern Sie Ihren Schützling auf, anzuhalten und sich zu sammeln oder die Fahrt zu beenden, und übernehmen selbst das Steuer.

Frau sitzt auf Beifarersitz eines Autos und erklärt einer jungen Frau am Fahrersitz etwas

Begleitetes Fahren ab 17 - wer haftet?

Für alles, was während der Fahrt geschieht, ist der jugendliche Fahranfänger selbst verantwortlich - für das Befolgen der Verkehrsregeln ebenso wie für das Einhalten der Vorgaben beim Begleiteten Fahren ab 17. Auch für selbst verschuldete Schäden haftet der Fahranfänger, nicht die Begleitperson. Deshalb ist es auch so wichtig, dass Sie als Elternteil den jungen Fahrer in Ihre Kfz-Versicherung eintragen lassen.

Wenn Sie der Versicherung die Teilnahme am Begleiteten Fahren nicht melden, besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz nicht greift. Bei der NÜRNBERGER Autoversicherung belohnen wir Teilnehmer am Begleiteten Fahren ebenso wie den Fahrzeughalter mit vorteilhaften Konditionen.

So funktioniert das Begleitete Fahren ab 17

Wie läuft das Begleitete Fahren ab 17 im Unterschied zum normalen Führerschein ab? Hier erfahren Sie den Weg zum "Führerschein mit 17" im Detail:

  • Frühestens mit 16,5 Jahren meldet sich der Jugendliche in einer Fahrschule für das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) an. Ein Erziehungsberechtigter muss dabei sein und mit unterschreiben.
  • Das Antragsformular BF17 für die Führerscheinstelle wird ausgefüllt und von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet. Das Formular ist bei der zuständigen Führerscheinstelle oder bereits in der Fahrschule erhältlich, oft kann es auch auf der Webseite der Führerscheinstelle oder der Fahrschule heruntergeladen werden.
  • Die Begleitperson(en) werden in das Formular eingetragen. Eventuell muss pro Person ein eigenes Formular ausgefüllt werden - das ist in jeder Gemeinde anders geregelt.
  • Die Begleitperson(en) müssen unterschreiben und eine Kopie ihres Personalausweises und Führerscheins (vor mindestens 5 Jahren ausgestellt) beilegen.
  • Der Jugendliche macht einen Erste-Hilfe-Kurs, einen Sehtest und lässt ein biometrisches Passfoto anfertigen.
  • Der Jugendliche geht mit allen Unterlagen persönlich zur Führerscheinstelle (Termin am besten online vereinbaren) und meldet sich zur Fahrausbildung an. Das Antragsformular BF17 mit den Infos zu den Begleitperson(en) nicht vergessen.
  • Wichtig: Weil der Fahrschüler noch minderjährig ist, muss ihn ein Erziehungsberechtigter zur Führerscheinstelle begleiten.
  • Pro Begleitperson ist eine kleine einmalige Gebühr in Höhe von ca. 20 EUR zu zahlen.
  • Außerdem fragt die Führerscheinstelle automatisch den Punktestand in Flensburg ab. Wollen Sie als Begleitperson Ihren Punktestand vorab wissen, können Sie kostenlos eine Selbstauskunft im Fahreignungsregister beantragen. Zu Beginn des Begleiteten Fahrens dürfen Sie nur 1 Punkt haben. Kommen später weitere Punkte hinzu, ändert das nichts.
  • Der Jugendliche absolviert die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule, analog dem regulären Führerschein der Klasse B oder BE.
  • Besteht der Fahrschüler die praktische Prüfung nach seinem 17. Geburtstag, bekommt er die Fahrberechtigung ("Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahren") direkt vom Prüfer ausgehändigt. Darauf sind seine Begleitperson(en) eingetragen, die immer dabei sein müssen, wenn er mit 17 am Steuer sitzt.
  • Wird der Führerschein schon vor dem 17. Geburtstag bestanden, erhält der Jugendliche vom Prüfer erstmal nur eine Bestätigung. Diese muss er bei der Führerscheinstelle einreichen. Sobald er 17 geworden ist, erhält er die eigentliche Prüfungsbescheinigung. Erst jetzt (mit 17) darf der Jugendliche mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Das Begleitete Fahren dauert also max. 12 Monate.
  • Ab dem 18. Geburtstag kann sich der Fahranfänger dann die reguläre Fahrerlaubnis - den Führerschein im Scheckkartenformat - bei der Führerscheinstelle abholen. In vielen Gemeinden wird der Kartenführerschein automatisch mit der Post zugeschickt. Damit ist die Zeit des Begleiteten Fahrens ab 17 beendet. Natürlich kann es nicht schaden, dem Neuling bei Problemen auch weiterhin mit gutem Rat und Feedback zur Seite zu stehen.

Versicherungsschutz für Sie als Begleitperson beim Begleiteten Fahren ab 17

Falls Sie lediglich Begleitperson eines jugendlichen Fahranfängers, aber nicht Halter des verwendeten Fahrzeugs sind, müssen Sie sich nicht um die Kfz-Versicherung kümmern. Anders sieht es aus, wenn der Wagen Ihnen gehört: Bevor ein Teilnehmer am Begleiteten Fahren Ihr Auto benutzt, muss die Versicherungspolice angepasst werden. Denn bei vielen Verträgen ist ein Mindestalter für den Fahrer festgelegt. Der Versicherungsschutz wäre also nicht gewährleistet, wenn ein Minderjähriger am Steuer sitzt. Manche Versicherungen zahlen auch nur, wenn eine im Vertrag namentlich genannte Person das Auto fährt.

Die gute Nachricht: Bei den meisten Anbietern, wie der NÜRNBERGER Versicherung, kann der Jugendliche unkompliziert als "Familienangehöriger in häuslicher Gemeinschaft" in die Police eingetragen werden, wenn er mit dem Erst- oder Zweitwagen der Eltern unterwegs ist. Außerdem zahlen Familien, deren Kind am Begleiteten Fahren teilnimmt, bei der NÜRNBERGER Autoversicherung nur einen geringen Mehrbeitrag. Für den Fahranfänger selbst gibt es einen günstigeren Einsteigertarif mit bis zu 15 % Beitragsvorteil. Und wenn die Eltern auch schon bei uns versichert sind, kann das Kind gleich in der Schadenfreiheitsklasse 2 beginnen.

Ihr Kind will mit Ihnen am Begleiteten Fahren teilnehmen? Gut so. Denn dadurch machen Sie es nicht nur zu einem besseren Autofahrer, Sie können beide gemeinsam auch bares Geld sparen. Beim NÜRNBERGER Ansprechpartner in Ihrer Nähe erfahren Sie mehr.

Häufige Fragen für Begleitpersonen beim Fahren ab 17

Warum sollte ich Begleitperson beim Begleiteten Fahren werden?

Seit Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 ist die Unfallquote von Fahranfängern um fast ein Drittel gesunken. Junge Menschen fahren deutlich sicherer und souveräner, wenn sie bis zu 12 Monate mit einem erfahrenen Erwachsenen an der Seite üben konnten. Sie lernen von Ihnen, wie man auch in kniffligen Situationen Ruhe und Übersicht bewahrt, können bei Unklarheiten sofort nachfragen und sich wertvolle Tipps & Tricks abholen. So sind sie bereits viel routinierter und angstfreier unterwegs, wenn sie mit 18 den regulären Führerschein erhalten. Als Begleitperson bewahren Sie Ihren Schützling vor schweren Unfällen, tragen zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei und haben als Fahrzeughalter evtl. Vorteile bei der Kfz-Versicherung. Die NÜRNBERGER Autoversicherung z. B. belohnt Familien, die am Begleiteten Fahren teilnehmen, indem der Halter nur einen geringen Mehrbeitrag zahlt. Für den jungen Fahranfänger selbst gibt es günstige Einstiegskonditionen beim Beitrag und der Schadenfreiheitsklasse.

Wer kann Begleitperson beim Begleiteten Fahren werden?

Jeder, der mind. 30 Jahre alt ist, mind. 5 Jahre den Führerschein Klasse B bzw. 3 besitzt und max. einen Punkt in Flensburg hat, kann als Begleitperson in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Eine Schulung ist nicht notwendig. Während der Fahrt müssen Sie Ihren eigenen Führerschein dabeihaben, drogenfrei sein und dürfen höchstens 0,5 Promille haben.

Muss die Begleitperson ein Verwandter sein?

Nein, ein Verwandtschaftsverhältnis ist nicht vorgeschrieben. Es können auch Freunde und Bekannte der Familie, Nachbarn, Lehrer, Ausbilder oder Arbeitskollegen des Jugendlichen Begleitpersonen werden. Wichtig ist, dass die Erziehungsberechtigten in diesem Fall zustimmen.

Fallen für mich als Begleitperson Kosten an?

Nein, für die Begleitperson ist das begleitete Fahren kostenfrei. Bei der Antragstellung muss eine kleine einmalige Gebühr in Höhe von ca. 20 EUR pro Begleitperson gezahlt werden. Der Betrag variiert je nach Bundesland und Gemeinde. Die Gebühr zahlt der Fahrschüler bzw. seine Erziehungsberechtigten bei der Führerscheinstelle. Sie als Begleitperson haben damit nichts zu tun.

Muss ich als Begleitperson vorne sitzen?

Die Begleitperson muss nicht zwingend auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Dies ist vor allem am Anfang jedoch empfehlenswert, damit sich der Fahranfänger sicherer fühlt. Sie dürfen aber auch hinten sitzen - nur schlafen dürfen Sie während der Fahrt nicht.

Kann ich als Begleitperson bei Unfällen belangt werden?

Nein, Sie haften als Begleitperson nicht für Unfälle oder andere Schäden. Verantwortlich ist immer die Person am Steuer, also der junge Fahranfänger. Passiert ein Unfall, greift seine Kfz-Versicherung bzw. die der Erziehungsberechtigten. Für falsche Ratschläge können Begleitpersonen in der Regel nicht haftbar gemacht werden. Auch für die Einhaltung der Regeln des Begleiteten Fahrens ist der 17-Jährige verantwortlich. Sie sollten aber immer Ihren eigenen Führerschein dabeihaben, damit Sie ihn bei einer Polizeikontrolle vorzeigen können.

Was muss ich als Begleitperson bei der Versicherung beachten?

Sind Sie nur Begleitperson und nicht auch Halter des benutzten Fahrzeugs, müssen Sie nichts beachten. Denn für alles, was während der Fahrt geschieht, ist der jugendliche Fahranfänger verantwortlich. Der Fahranfänger haftet auch für alle selbst verschuldeten Schäden, z. B. bei Unfällen.

Wenn Sie der Halter des benutzten Fahrzeugs sind, müssen Sie Ihre Kfz-Versicherung über die Teilnahme am Begleiteten Fahren informieren - vor der ersten begleiteten Fahrt. Das heißt, Sie müssen den Fahranfänger in Ihre Versicherungspolice eintragen lassen. Bei Verwandten (z. B. Eltern, Großeltern, Geschwister) geht das meist als "Familienangehöriger in häuslicher Gemeinschaft". Manche Versicherer verlangen zusätzlich zur Meldung eine Kopie der Prüfungsbescheinigung.

Das Fahrzeug gehört einer anderen Person, z. B. einem Bekannten oder Nachbarn? Dann sollte sich der Halter so früh wie möglich an seine Versicherung wenden und beraten lassen, ob und wie er das Begleitete Fahren in seinen Vertrag integrieren kann. Bei der NÜRNBERGER Autoversicherung z. B. wird für die Teilnahme am Begleiteten Fahren nur ein geringer Mehrbeitrag erhoben. Der Fahranfänger selbst profitiert ebenfalls von einem günstigeren Tarif, sobald er bei uns eine Autoversicherung abschließt.

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