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Mann und Frau liegen auf einem Surfbrett im Wasser und lachen sich dabei an

Krankenversicherung für Welt­reisen:

Welche Krankenversicherung schützt im Ausland?

Wer ins Ausland fährt, ist meist nicht durch die gesetzliche Kran­ken­ver­siche­­rung abgesichert. Hier springt die Aus­landskranken­versi­che­rung ein.

Endlich: Die lang ersehnte Reise steht bevor. Sie freuen sich auf ent­spannte Tage und zu Beginn verläuft auch alles so, wie Sie es sich vorge­stellt haben. Doch dann benötigen Sie dringend einen Arzt. Im Kran­ken­haus erfahren Sie, wie viel Sie die Behandlung kosten wird. Eine Rie­sensumme - und Ihre ge­setzliche Kranken­versicherung über­nimmt davon nur einen ver­schwin­dend gerin­gen Teil, im schlimms­ten Fall kei­nen Cent.

Es gibt immer wieder Urlauber, die ohne wirksamen Versiche­rungs­­schutz ins Ausland reisen - häufig in der An­nah­me, die gesetzliche Kran­kenver­si­che­rung (GKV) käme für anfallende Kosten auf. Ein Kranken­hausauf­ent­halt in den USA aber kann beispiels­weise viele Tau­send Euro pro Tag kosten, ein Rücktrans­port aus dem nicht-europäi­schen Ausland 30.000 EUR und mehr. Einen umfas­sen­den Schutz bietet da nur eine private Zusatzversicherung.

Mann hält Kind am Arm vor der Golden Gate Bridge in San Francisco

Gesetzliche Krankenversiche­rung im Ausland nicht aus­reich­end

Die GKV bietet lediglich eine schlichte Grundversorgung für das europäische Ausland und kommt nur für die Be­hand­lungskosten auf, die auch in Deutsch­land entstanden wären. Wenn Sie Ihren Urlaub au­ßer­halb Europas verbringen, sind Sie über Ihre gesetz­liche Kranken­versicherung nicht um­fassend ge­schützt. In Rei­se­büros wer­den oft teure Zusatzversicherungen ange­boten. In der Regel ist eine privat abgeschlossene Auslandskran­ken­police viel günstiger.

3 Tipps für einen unbeschwerten Auslandsauf­enthalt

Tipp 1: Worauf Sie beim Abschluss einer Auslands­kranken­versiche­rung achten sollten.

Damit Sie in Ihrem Urlaub keine un­an­­genehmen Überraschungen erle­ben, sollten Sie vor Rei­se­antritt eine Aus­landskranken­versicherung (AKV) abschließen. Bei den meisten Anbie­tern kön­nen Sie diesen Schutz ganz einfach online und relativ kurz­fristig beantragen.

Achten Sie vor allem darauf, welche Länder als Reiseziele in der AKV ab­ge­deckt sind. Manche Anbieter ha­ben Sonderkondi­tionen für belieb­te Rei­se­länder wie die USA oder Kana­da. Mit der Auslandskranken­versi­che­rung der NÜRNBERGER sind Sie übrigens weltweit geschützt.

Tipp 2: Warum Sie Ihre Versiche­rungsdaten auf Reisen stets parat haben sollten.

Damit Sie im Notfall im Ausland schnell reagieren können, sollten Sie immer Ihre Versiche­rungs­daten bzw. die Versicherungs­nummer griffbe­reit halten. Diese finden Sie z. B. nach einem Online-Abschluss bei der NÜRNBERGER in der Bestä­ti­gungs-E-Mail. Wichtig ist immer, sämt­liche Schritte im Ernstfall mit dem Versi­che­rer abzuspre­chen. Wer eigen­stän­dig Kranken­haus­aufent­halte oder gar einen Rücktransport organisiert, bleibt unter Umständen am Ende auf den Kosten sitzen.

Tipp 3: Wie Sie mit dem Versiche­rer Kontakt aufneh­men.

Sollten Sie im Urlaub plötzlich er­kran­­ken oder sich verletzen, gilt es einige Dinge zu beachten. So sollten Sie Ihren Versicherer umgehend da­rüber informieren, dass Sie in einem Kran­ken­haus oder einer Arztpraxis be­han­delt werden.

Kleinere Behandlungen zahlen Sie selbst vor Ort. Den Betrag bekom­men Sie dann in Deutsch­land von Ihrem Versicherer wieder erstattet. Bewahren Sie hierfür sämt­liche Be­lege, Befunde und Quittungen auf.

Bei längeren und teureren Behand­lungen müssen Sie die Kostenüber­nahme unbe­dingt im Voraus mit Ihrer Versicherung abklären. Ohne Rück­sprache sollten Sie keine Ent­schei­dungen treffen. Rufen Sie in der Not­rufzentrale an und holen Sie sich eine Bestätigung Ihres Versi­che­­­rers, dass anfallende Kosten gezahlt werden.

Wichtig ist, dass alle benötigten Da­ten auf der Arztrechnung vorhan­den sind:

  • Name, Anschrift und Geburts­datum der behandelten Person
  • Name des Arztes und Adresse der Klinik beziehungsweise der Praxis
  • Rechnungsdatum
  • Diagnose
  • Ärztliche Leistungen mit Behand­lungs­termin(en)
  • Bestätigung der Zahlung

Mit einer Auslandskranken­versiche­rung bleiben Sie auch auf der Weltreise entspannt

Wer in den Urlaub fährt, ist sich nicht immer bewusst, dass die gesetzliche Kran­ken­versicherung über­haupt nicht oder nur einge­schränkt für Behand­lun­gen im Ausland aufkommt. Für nur we­ni­ge Euro pro Jahr genie­ßen Sie mit einer zusätzlichen Aus­landskranken­versicherung jedoch vollen Schutz - und müssen nötige Kranken­haus­auf­ent­halte oder Transporte nicht aus eigener Ta­sche begleichen. Die nächs­te Reise ins Ausland können Sie damit sorgen­frei antreten.

Häufig gestellte Fragen zur Kran­kenversicherung im Ausland

Wie bin ich mit meiner GKV im Ausland abgesichert?

Welche Leistungen Ihre gesetzliche Krankenversicherung im Ausland er­bringt, kön­­nen Sie aus den Merk­blät­tern entnehmen, die die DVKA (Deutsche Verbindungs­stelle Kran­ken­­versiche­rung - Ausland) bereit­hält.

Gilt meine GKV weltweit oder nur in bestimmten Ländern?

Da die gesetzliche Krankenversiche­rung nach dem Territorialprinzip funk­tioniert, zahlt diese nur im In­land. Dennoch sind Sie aufgrund der Euro­päischen Kran­ken­versiche­rungs­­karte (EKVK), die auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte aufge­druckt ist, in sämtlichen EU-Staaten und ei­nigen weiteren euro­päischen Län­dern kran­ken­versichert. Da Ihnen jedoch nur die Kosten von der GKV erstattet wer­den, die auch in Deutsch­land ent­standen wären, reicht der Versiche­rungs­schutz in vie­len Fällen nicht über die Grund­versorgung hinaus.

Kann ich eine private Auslands­kranken­versicherung auch erst im Ausland abschließen?

Eine AKV können Sie auch kurzfris­tig abschließen. Allerdings müssen Sie bei den meisten Versicherern den Antrag von Deutschland aus und vor Reiseantritt stel­len.

Was ist, wenn ich mich länger im Ausland aufhalte?

Eine Auslandskrankenversicherung gilt für einen bestimmten Zeitraum. In den meisten Fällen beläuft der sich auf 2 bis 8 Wochen. Wenn Sie für län­gere Zeit verreisen, sollten Sie ei­ne Langzeit-AKV abschließen.

Für welche Behandlungen kommt meine AKV nicht auf?

Eine Auslandskrankenversicherung kommt nur für akute Erkrankungen und medi­zinisch notwendige Be­hand­lungen im Ausland auf. Das schließt etwa Schönheits­operatio­nen, Zahn­sanierungen, Entzugs- oder Psycho­therapien und geplante Ein­griffe aus.

Auslandskranken­versicherung

  • Mit voller Kostenübernahme
  • Mit Telemedizin im Ausland
  • Für beliebig viele Reisen im Jahr

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