Wer ins Ausland fährt, ist meist nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Hier springt die Auslandskrankenversicherung ein.
Krankenversicherung für Weltreisen:
Welche Krankenversicherung schützt im Ausland?
Endlich: Die lang ersehnte Reise steht bevor. Sie freuen sich auf entspannte Tage und zu Beginn verläuft auch alles so, wie Sie es sich vorgestellt haben. Doch dann benötigen Sie dringend einen Arzt. Im Krankenhaus erfahren Sie, wie viel Sie die Behandlung kosten wird. Eine Riesensumme - und Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt davon nur einen verschwindend geringen Teil, im schlimmsten Fall keinen Cent.
Es gibt immer wieder Urlauber, die ohne wirksamen Versicherungsschutz ins Ausland reisen - häufig in der Annahme, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) käme für anfallende Kosten auf. Ein Krankenhausaufenthalt in den USA aber kann beispielsweise viele Tausend Euro pro Tag kosten, ein Rücktransport aus dem nicht-europäischen Ausland 30.000 EUR und mehr. Einen umfassenden Schutz bietet da nur eine private Zusatzversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nicht ausreichend
Die GKV bietet lediglich eine schlichte Grundversorgung für das europäische Ausland und kommt nur für die Behandlungskosten auf, die auch in Deutschland entstanden wären. Wenn Sie Ihren Urlaub außerhalb Europas verbringen, sind Sie über Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht umfassend geschützt. In Reisebüros werden oft teure Zusatzversicherungen angeboten. In der Regel ist eine privat abgeschlossene Auslandskrankenpolice viel günstiger.
3 Tipps für einen unbeschwerten Auslandsaufenthalt
Damit Sie in Ihrem Urlaub keine unangenehmen Überraschungen erleben, sollten Sie vor Reiseantritt eine Auslandskrankenversicherung (AKV) abschließen. Bei den meisten Anbietern können Sie diesen Schutz ganz einfach online und relativ kurzfristig beantragen.
Achten Sie vor allem darauf, welche Länder als Reiseziele in der AKV abgedeckt sind. Manche Anbieter haben Sonderkonditionen für beliebte Reiseländer wie die USA oder Kanada. Mit der Auslandskrankenversicherung der NÜRNBERGER sind Sie übrigens weltweit geschützt.
Damit Sie im Notfall im Ausland schnell reagieren können, sollten Sie immer Ihre Versicherungsdaten bzw. die Versicherungsnummer griffbereit halten. Diese finden Sie z. B. nach einem Online-Abschluss bei der NÜRNBERGER in der Bestätigungs-E-Mail. Wichtig ist immer, sämtliche Schritte im Ernstfall mit dem Versicherer abzusprechen. Wer eigenständig Krankenhausaufenthalte oder gar einen Rücktransport organisiert, bleibt unter Umständen am Ende auf den Kosten sitzen.
Sollten Sie im Urlaub plötzlich erkranken oder sich verletzen, gilt es einige Dinge zu beachten. So sollten Sie Ihren Versicherer umgehend darüber informieren, dass Sie in einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis behandelt werden.
Kleinere Behandlungen zahlen Sie selbst vor Ort. Den Betrag bekommen Sie dann in Deutschland von Ihrem Versicherer wieder erstattet. Bewahren Sie hierfür sämtliche Belege, Befunde und Quittungen auf.
Bei längeren und teureren Behandlungen müssen Sie die Kostenübernahme unbedingt im Voraus mit Ihrer Versicherung abklären. Ohne Rücksprache sollten Sie keine Entscheidungen treffen. Rufen Sie in der Notrufzentrale an und holen Sie sich eine Bestätigung Ihres Versicherers, dass anfallende Kosten gezahlt werden.
Wichtig ist, dass alle benötigten Daten auf der Arztrechnung vorhanden sind:
- Name, Anschrift und Geburtsdatum der behandelten Person
- Name des Arztes und Adresse der Klinik beziehungsweise der Praxis
- Rechnungsdatum
- Diagnose
- Ärztliche Leistungen mit Behandlungstermin(en)
- Bestätigung der Zahlung
Mit einer Auslandskrankenversicherung bleiben Sie auch auf der Weltreise entspannt
Wer in den Urlaub fährt, ist sich nicht immer bewusst, dass die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nicht oder nur eingeschränkt für Behandlungen im Ausland aufkommt. Für nur wenige Euro pro Jahr genießen Sie mit einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung jedoch vollen Schutz - und müssen nötige Krankenhausaufenthalte oder Transporte nicht aus eigener Tasche begleichen. Die nächste Reise ins Ausland können Sie damit sorgenfrei antreten.
Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung im Ausland
Welche Leistungen Ihre gesetzliche Krankenversicherung im Ausland erbringt, können Sie aus den Merkblättern entnehmen, die die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland) bereithält.
Da die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Territorialprinzip funktioniert, zahlt diese nur im Inland. Dennoch sind Sie aufgrund der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK), die auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte aufgedruckt ist, in sämtlichen EU-Staaten und einigen weiteren europäischen Ländern krankenversichert. Da Ihnen jedoch nur die Kosten von der GKV erstattet werden, die auch in Deutschland entstanden wären, reicht der Versicherungsschutz in vielen Fällen nicht über die Grundversorgung hinaus.
Eine AKV können Sie auch kurzfristig abschließen. Allerdings müssen Sie bei den meisten Versicherern den Antrag von Deutschland aus und vor Reiseantritt stellen.
Eine Auslandskrankenversicherung gilt für einen bestimmten Zeitraum. In den meisten Fällen beläuft der sich auf 2 bis 8 Wochen. Wenn Sie für längere Zeit verreisen, sollten Sie eine Langzeit-AKV abschließen.
Eine Auslandskrankenversicherung kommt nur für akute Erkrankungen und medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland auf. Das schließt etwa Schönheitsoperationen, Zahnsanierungen, Entzugs- oder Psychotherapien und geplante Eingriffe aus.