Wenn Sie sich vom Chefarzt im Krankenhaus behandeln lassen wollen, kann dieser das 3,5-Fache der eigentlichen Kosten für die Behandlung berechnen. Die Wahlleistungen können dabei variieren und sogar noch höher sein. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trägt diese Kosten nicht.
Wer in jedem Fall vom Chefarzt behandelt werden will, muss die Leistungen im Wahlleistungsvertrag also selbst zahlen oder die Kosten mit einer Krankenhauszusatzversicherung senken. Die Wahlleistungen sollten im Vorfeld immer abgesprochen werden, damit Sie am Ende keine großen Überraschungen auf der Rechnung haben.