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Ein roter Erste-Hilfe-Kasten hängt an einer weißen Wand

Definition eines Unfalls.

Was ist ein Unfall und was ist der Unterschied zur Verletzung?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Unfall ist ein plötzliches, von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis mit einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung.
  • Nicht jede Verletzung entsteht durch einen Unfall - auch Krankheiten können Verletzungen verursachen.
  • Versicherungen haben klare Unfall-Definitionen und Voraussetzungen für Leistungen.

Definition eines Unfall: Was ist ein Unfall und was eine Verletzung?

Die Begriffe Unfall und Verletzung sind im Alltag häufig anzutreffen, doch was genau bedeuten sie? Besonders im Versicherungswesen ist eine klare Definition entscheidend, um Ansprüche geltend zu machen oder auszuschließen. Ein Unfall kann schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben, weshalb es wichtig ist, die Voraussetzungen für eine Anerkennung durch die Versicherung genau zu kennen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie detailliert, was als Unfall gilt, welche Kriterien erfüllt sein müssen und worin der Unterschied zur Verletzung liegt. Zudem gehen wir auf versicherungsrechtliche Aspekte ein, um Ihnen eine umfassende Orientierung zu bieten.

kleines Kind sitzt in der Badewanne und spielt mit einem Föhn

Was ist ein Unfall? - Definition laut Versicherung

Die gängige Definition eines Unfalls stammt aus dem Versicherungsrecht. Nach den meisten Versicherungsbedingungen liegt ein Unfall vor, wenn ein Ereignis …

  • plötzlich (unerwartet und nicht voraussehbar) eintritt.
  • von außen auf den Körper einwirkt.
  • unfreiwillig geschieht.
  • zu einer gesundheitlichen Schädigung führt.

Diese Definition wird in der Regel von Unfallversicherungen verwendet, um zu bestimmen, ob eine Leistungspflicht besteht. Ein klassisches Beispiel wäre ein Sturz auf Glatteis oder ein Verkehrsunfall. Entscheidend ist hierbei, dass das Ereignis eine äußere Ursache hat. Das bedeutet, dass beispielsweise eine Verletzung durch eine plötzliche Bewegung ohne äußere Einwirkung (wie ein Muskelriss beim Joggen) nicht als Unfall zählt.

Zudem können bestimmte Ausschlusskriterien gelten. Viele Versicherungen schließen beispielsweise Unfälle aus, die durch Drogen- oder Alkoholkonsum verursacht wurden. Auch absichtliche Selbstverletzungen sind nicht versichert. Daher ist es ratsam, sich mit den individuellen Vertragsbedingungen der eigenen Versicherung auseinanderzusetzen.

Was zählt als Unfall?

Nicht jedes Missgeschick oder jede gesundheitliche Beeinträchtigung wird als Unfall gewertet. Folgende Szenarien werden typischerweise als Unfall anerkannt:

  • Stürze (z. B. Treppensturz, Ausrutschen auf nassem Boden)
  • Verkehrsunfälle (Autounfälle, Fahrradunfälle, Kollisionen)
  • Sportverletzungen (z. B. Bänderriss beim Fußball, Knochenbrüche beim Skifahren)
  • Arbeitsunfälle (z. B. in der Bauindustrie oder durch Maschinen)
  • Vergiftungen durch plötzliche Einwirkung (z. B. Gase, chemische Substanzen)
  • Tierbisse oder Insektenstiche mit gesundheitlichen Folgen (z. B. Zeckenbiss mit Borreliose)

Fälle wie Gelenkverschleiß oder Bandscheibenvorfälle, die sich über längere Zeit entwickeln, sind hingegen keine Unfälle, sondern Erkrankungen. Dennoch gibt es Grauzonen. Beispielsweise kann ein Bandscheibenvorfall als Unfall gewertet werden, wenn er durch eine plötzliche Bewegung oder eine äußere Krafteinwirkung entstanden ist.

Was ist eine Verletzung?

Der Begriff Verletzung bezeichnet einen körperlichen Schaden, der durch einen Unfall oder eine andere Ursache entstehen kann. Eine Verletzung ist somit das direkte Ergebnis einer schädigenden Einwirkung. Dabei kann es sich um eine oberflächliche Wunde oder eine schwerwiegende innere Schädigung handeln.

Arten von Verletzungen

  • Offene Verletzungen (z. B. Schnittwunden, Platzwunden)
  • Geschlossene Verletzungen (z. B. Prellungen, Zerrungen, Muskelrisse)
  • Knochenbrüche (z. B. Armbruch, Beinbruch)
  • Innere Verletzungen (z. B. Organverletzungen, innere Blutungen)
  • Verbrennungen und Verbrühungen

Nicht jede Verletzung muss aus einem Unfall resultieren. Sie kann auch durch Krankheiten oder degenerative Prozesse entstehen. Chronische Gelenkentzündungen oder Abnutzungserscheinungen fallen nicht unter den Begriff des Unfalls, auch wenn sie schmerzhafte Verletzungen zur Folge haben können.

Unterschied zwischen Unfall und Verletzung

Der wesentliche Unterschied ist, dass der Unfall das Ereignis ist, das zu einer Verletzung führt. Nicht jede Verletzung ist jedoch auf einen Unfall zurückzuführen. So kann ein Muskelriss auch durch Überlastung entstehen oder ein Knochenbruch durch Osteoporose begünstigt sein.

Beispiel zur Unterscheidung der Begriffe:

  • Unfall: Ein Radfahrer stürzt ungewollt wegen eines Hindernisses.
  • Verletzung: Er zieht sich dabei eine Fraktur am Handgelenk zu.

Für die Versicherung spielt diese Unterscheidung eine große Rolle. Eine Unfallversicherung zahlt in der Regel nur dann, wenn die Verletzung auf ein plötzliches und von außen einwirkendes Ereignis zurückzuführen ist. Erkrankungen oder schleichende Schädigungen werden hingegen meist nicht abgedeckt.

Unfall im Versicherungsrecht - was ist zu beachten?

Damit ein Unfall als versicherungsrelevant gilt, sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Dokumentation: Der Unfallhergang sollte genau beschrieben und möglichst mit Zeugen oder einem Unfallbericht belegt werden.
  • Zeitliche Meldung: Versicherungen haben oft eine Frist, innerhalb derer der Unfall gemeldet werden muss.
  • Medizinische Nachweise: Arztberichte und Gutachten können als Beweismittel dienen.
  • Ausschlussklauseln beachten: Manche Versicherungen schließen bestimmte Unfälle (z. B. durch Alkohol) aus.
  • Gutachtereinschätzung: In strittigen Fällen kann die Versicherung einen Gutachter beauftragen, um zu prüfen, ob die gemeldete Verletzung tatsächlich auf einen Unfall zurückzuführen ist. Der Gutachter analysiert den Unfallhergang, die medizinischen Unterlagen und mögliche Vorerkrankungen. Daher ist eine lückenlose Dokumentation für den Versicherungsnehmer von entscheidender Bedeutung.

Warum eine private Unfallversicherung sinnvoll ist

Eine private Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Schutz. Sie sorgt dafür, dass Betroffene im Ernstfall optimal versorgt sind und sich voll und ganz auf ihre Genesung konzentrieren können - ohne finanzielle Sorgen.

Verletzungen wie Verbrennungen, Knochenbrüche oder schwere innere Schäden können langfristige Behandlungen erfordern, die mit hohen Kosten verbunden sind. Eine private Unfallversicherung bietet hier entscheidende Unterstützung.

Beispielsweise übernimmt die NÜRNBERGER Unfallversicherung Kosten für Krankenhaustagegeld - auch nach ambulanten Operationen - und deckt kosmetische Operationen nach schweren Verletzungen ab, wenn eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds behoben werden muss.

Mit einer privaten Unfallversicherung gehen Sie auf Nummer sicher und sind auch bei unerwarteten Ereignissen finanziell abgesichert.

Häufige Fragen zur Definition eines Unfalls

Nein, denn diese Erkrankungen entstehen meist durch innere Ursachen und nicht durch plötzliche, äußere Einwirkungen. Sie sind daher kein Unfall im versicherungstechnischen Sinne.

Allerdings sind Unfälle, die durch Bewusstseinsstörungen aufgrund eines Herzinfarkts oder eines Schlaganfalls verursacht wurden, mitversichert. Beispiel: Die versicherte Person hat einen Unfall, der auf einen Schlaganfall zurückzuführen ist. Die Versicherung zahlt für die Folgen des Unfalls, aber nicht für die Folgen des Schlaganfalls.

Viele Versicherungen prüfen, ob eine bestehende Erkrankung zur Verletzung beigetragen hat. Falls ja, kann dies zu Leistungskürzungen oder Ablehnungen führen.

Nur, wenn durch den Stich eine unerwartete gesundheitliche Schädigung auftritt, z. B. eine allergische Schockreaktion. Ein normaler Mückenstich fällt nicht unter die Unfallversicherung.

In der Regel nicht. Einige Versicherungen bieten jedoch Zusatzbausteine oder Leistungen für psychische Folgen nach Unfällen an.

Nein, private Unfallversicherungen decken auch Unfälle in der Freizeit ab. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt jedoch nur für berufliche oder schulische Unfälle.

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