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Mann und Frau umarmen und lachen sich innig an

Risikolebensversicherung für Paare.

Wichtige Fakten zu den 3 Möglichkeiten für Paare.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für Paare gibt es 3 Möglichkeiten, sich durch eine Risikolebensversicherung abzusichern: Einzelverträge, die Über-Kreuz-Versicherung und die verbundene Risikolebensversicherung.
  • Einzelverträge sind sehr flexibel. Für unverheiratete Paare fällt aber ab einer Versicherungssumme von 20.000 EUR Erbschaftssteuer an.
  • Die Über-Kreuz-Versicherung ist ebenfalls flexibel und bringt steuerliche Vorteile.

Kaum einer macht sich gerne Gedanken über den eigenen Tod. Doch für eine langfristige Lebensplanung muss man sich dann doch früher oder später fragen: Wer versorgt meine Hinterbliebenen, wenn mir etwas passieren sollte?

Für diese Frage müssen nicht unbedingt Kinder der Anlass sein. Denn auch der Partner oder die Partnerin könnte durch Ihren Tod schwerwiegende finanzielle Einbußen erfahren. Um das zu vermeiden, kann eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Versicherung abzuschließen. Ein Vergleich lohnt sich.

Risikolebensversicherung für Paare: Welche Möglichkeiten gibt es?

Egal, ob verheiratet oder nicht, folgende Möglichkeiten gibt es in einer Partnerschaft, die Risikolebensversicherung als Paar abzuschließen:

  • Sie schließen pro Person einen Einzelvertrag ab
  • Sie schließen 2 Einzelverträge über Kreuz ab
  • Sie schließen eine verbundene Risikolebensversicherung ab

1. Möglichkeit: 2 separate Risikolebens­versicherungs­verträge

Jede Person in der Partnerschaft schließt selbst einen Risikolebensversicherungsvertrag ab. Bei dieser Vorgehensweise sind Sie Versicherungsnehmer und Sie zahlen die Beiträge. Als begünstigte Person geben Sie Ihren Partner an. Im Fall Ihres Todes wird die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung dann an Ihren Partner ausgezahlt und umgekehrt.

Das Abschließen von Einzelverträgen hat den Vorteil, dass bei Scheidung oder Trennung die Bezugsberechtigungen beider Verträge leicht angepasst werden können.

Für Paare, die nicht verheiratet bzw. eingetragene Lebenspartner sind, fällt die Auszahlung in den Nachlass und ist somit voraussichtlich erbschaftssteuerpflichtig. Denn es gibt gesetzlich geregelte Freibeträge, also Beträge, die steuerfrei geerbt werden können. Für unverheiratete Paare gilt in der Regel ein Freibetrag von 20.000 EUR. Alles, was darüber hinausgeht, kann theoretisch bis zu 50 % besteuert werden.

Für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner liegt der Freibetrag bezüglich der Erbschaftssteuer in der Regel bei 500.000 EUR. Angespartes Vermögen oder Wertgegenstände zählen natürlich auch zum Erbe. Somit kann, inklusive der Risikolebensversicherung, schnell ein Betrag von über 500.000 EUR zusammenkommen.

Wenn Sie Kinder haben und Sie gleichzeitig sterben sollten, erhalten Ihre Kinder die Versicherungssummen aus beiden Verträgen. Somit sind Ihre Kinder doppelt abgesichert.

Vorteile:

  • Die Laufzeit der Risikolebensversicherungsverträge und die Höhe der Versicherungssummen lassen sich flexibel anpassen
  • Bei Trennung oder Scheidung kann der Bezugsberechtigte geändert werden
  • Sterben beide Versicherungsnehmer gleichzeitig, werden die Versicherungssummen aus beiden Verträgen an die Hinterbliebenen ausgezahlt
  • Bei Todesfall eines Partners besteht der Vertrag des anderen Partners weiterhin

Nachteile:

  • 2 Einzelverträge sind gegebenenfalls etwas teurer als eine Partnerversicherung
  • Unverheiratete Paare müssen bereits ab 20.000 EUR Erbschaftssteuer zahlen, verheiratete ab 500.000 EUR

2. Möglichkeit: die Risikolebensversicherung über Kreuz

Bei der Über-Kreuz-Versicherung schließen Sie eine Risikolebensversicherung auf Ihren Partner ab. Das heißt, Sie sind Versicherungsnehmer, zahlen die Beiträge und sind auch Begünstigter. Dabei versichern Sie aber das Leben Ihres Partners. Ihr Partner hat gleichzeitig einen Vertrag unter denselben Voraussetzungen.

Jeder von Ihnen hat also einen Risikolebensversicherungsvertrag, mit dem er den Todesfall des jeweils anderen absichert. Sie erhalten beim Tod Ihres Partners die Versicherungssumme aus Ihrem eigenen Vertrag. Das gilt dann als Vertragsleistung und daher wird in diesem Fall keine Erbschaftssteuer fällig.

Im Todesfall beider Partner erhalten die Hinterbliebenen die Versicherungssummen aus beiden Verträgen.

Vorteile:

  • Die Laufzeit der Verträge und die Höhe der Versicherungssumme lassen sich flexibel anpassen
  • Bei Todesfall fällt keine Erbschaftsteuer an, da der Leistungsempfänger der Versicherungsnehmer ist
  • Bei Trennung oder Scheidung kann der Bezugsberechtigte geändert werden
  • Sterben beide Vertragsinhaber gleichzeitig, werden die Versicherungssummen aus beiden Verträgen ausgezahlt
  • Stirbt ein Partner, bleibt der Vertrag des anderen bestehen und es kann ein neuer Bezugsberechtigter gewählt werden

3. Möglichkeit: die verbundene Risikolebensversicherung - 1 Vertrag mit 2 Bezugsberechtigten

Die verbundene Risikolebensversicherung wird auch Partnerversicherung genannt. Beide Partner schließen gemeinsam einen Versicherungsvertrag ab. Dabei sollten beide Personen auch Versicherungsnehmer sein. So fällt bei der Auszahlung keine Erbschaftssteuer an.

Beide Personen in der Partnerschaft sind sowohl versichert als auch bezugsberechtigt. Stirbt einer der beiden Partner, wird die Versicherungssumme an den überlebenden Partner ausgezahlt. Der überlebende Partner kann in der Regel den Vertrag als Einzelvertrag weiterführen. Sterben beide gleichzeitig, wird die Versicherungssumme den Hinterbliebenen lediglich einmal ausgezahlt.

Diese Form der Versicherung bietet weniger Flexibilität hinsichtlich der Anpassung von Vertragslaufzeiten oder Höhe der Absicherung als 2 Einzelverträge.

Vorteil:

  • Für einen Vertrag muss i. d. R. auch etwas weniger Beitrag gezahlt werden

Nachteile:

  • Es gibt keine Flexibilität bzgl. Anpassung von Laufzeit und Höhe der Versicherungssumme
  • Im Todesfall eines Partners endet unter Umständen der Vertrag und es besteht kein Versicherungsschutz mehr
  • Versterben beide Partner gleichzeitig, wird die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt
  • Bei Scheidung oder Trennung ist keine Änderung der Bezugsberechtigten möglich
  • Die Versicherungsleistung ist unter Umständen doch erbschaftssteuerpflichtig, falls nicht beide Partner Versicherungsnehmer sind
  • Ist nur einer der beiden Partner Raucher, ist die Absicherung in der Regel teurer als 2 einzelne Verträge

Darum sollten Paare eine Risikolebensversicherung abschließen

Wenn der Partner stirbt, ist das ein schwerwiegender Schicksalsschlag für den überlebenden Partner. Kommen dann auch noch finanzielle Sorgen dazu, kann die Situation schnell existenzbedrohend werden. Daher sollten Sie in jedem Fall eine Risikolebensversicherung abschließen. Dabei gibt es sowohl für verheiratete als auch für unverheiratete Paare einiges zu beachten. Lassen Sie sich daher immer von einem Experten beraten, bevor Sie eine Entscheidung bzgl. der unterschiedlichen Vertragsvarianten treffen.

Schließen Sie jetzt eine Risikolebensversicherung der NÜRNBERGER ab und genießen Sie sämtliche Vorteile für Paare.

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