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Mann und Frau umarmen und lachen sich innig an

Risikolebensversicherung für Paare.

Wichtige Fakten zu den 2 Möglichkeiten für Paare.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für Paare gibt es 2 Möglichkeiten, sich durch eine Risikolebensversicherung abzusichern: Einzelverträge oder die Über-Kreuz-Versicherung.
  • Einzelverträge sind sehr flexibel. Für unverheiratete Paare fällt aber ab einer Versicherungssumme von 20.000 EUR in der Regel Erbschaftssteuer an.
  • Die Über-Kreuz-Versicherung ist ebenfalls flexibel und kann steuerliche Vorteile bringen.

Kaum einer macht sich gerne Gedanken über den eigenen Tod. Doch für eine langfristige Lebensplanung muss man sich dann doch früher oder später fragen: Wer versorgt meine Hinterbliebenen, wenn mir etwas passieren sollte?

Für diese Frage müssen nicht unbedingt Kinder der Anlass sein. Denn auch der Partner oder die Partnerin könnte durch Ihren Tod schwerwiegende finanzielle Einbußen erfahren. Um das zu vermeiden, kann eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Versicherung abzuschließen. Ein Vergleich lohnt sich.

Risikolebensversicherung für Paare: Welche Möglichkeiten gibt es?

Egal, ob verheiratet oder nicht, folgende Möglichkeiten gibt es in einer Partnerschaft, die Risikolebensversicherung als Paar abzuschließen:

  • Sie schließen pro Person einen Einzelvertrag ab
  • Sie schließen 2 Einzelverträge über Kreuz ab

1. Möglichkeit: 2 separate Risikolebens­versicherungs­verträge

Jede Person in der Partnerschaft schließt selbst einen Risikolebensversicherungsvertrag ab. Bei dieser Vorgehensweise sind Sie Versicherungsnehmer und Sie zahlen die Beiträge. Als begünstigte Person geben Sie Ihren Partner an. Im Fall Ihres Todes wird die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung dann an Ihren Partner ausgezahlt und umgekehrt.

Das Abschließen von Einzelverträgen hat den Vorteil, dass bei Scheidung oder Trennung die Bezugsberechtigungen beider Verträge leicht angepasst werden können.

Für Paare, die nicht verheiratet bzw. eingetragene Lebenspartner sind, fällt die Auszahlung in den Nachlass und ist somit voraussichtlich erbschaftssteuerpflichtig. Denn es gibt gesetzlich geregelte Freibeträge, also Beträge, die steuerfrei geerbt werden können. Für unverheiratete Paare gilt in der Regel ein Freibetrag von 20.000 EUR. Alles, was darüber hinausgeht, kann theoretisch bis zu 50 % besteuert werden.

Für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner liegt der Freibetrag bezüglich der Erbschaftssteuer in der Regel bei 500.000 EUR. Angespartes Vermögen oder Wertgegenstände zählen natürlich auch zum Erbe. Somit kann, inklusive der Risikolebensversicherung, schnell ein Betrag von über 500.000 EUR zusammenkommen.

Wenn Sie Kinder haben und Sie gleichzeitig sterben sollten, erhalten Ihre Kinder die Versicherungssummen aus beiden Verträgen. Somit sind Ihre Kinder doppelt abgesichert.

Vorteile:

  • Die Laufzeit der Risikolebensversicherungsverträge und die Höhe der Versicherungssummen lassen sich flexibel anpassen
  • Bei Trennung oder Scheidung kann der Bezugsberechtigte geändert werden
  • Sterben beide Versicherungsnehmer gleichzeitig, werden die Versicherungssummen aus beiden Verträgen an die Hinterbliebenen ausgezahlt

Nachteile:

  • 2 Einzelverträge sind gegebenenfalls etwas teurer als eine Partnerversicherung
  • Unverheiratete Paare müssen bereits ab 20.000 EUR Erbschaftssteuer zahlen, verheiratete ab 500.000 EUR

2. Möglichkeit: die Risikolebensversicherung über Kreuz

Bei der Über-Kreuz-Versicherung schließen Sie eine Risikolebensversicherung auf Ihren Partner ab. Das heißt, Sie sind Versicherungsnehmer, zahlen die Beiträge und sind auch Begünstigter. Dabei versichern Sie aber das Leben Ihres Partners. Ihr Partner hat gleichzeitig einen Vertrag unter denselben Voraussetzungen.

Jeder von Ihnen hat also einen Risikolebensversicherungsvertrag, mit dem er den Todesfall des jeweils anderen absichert. Sie erhalten beim Tod Ihres Partners die Versicherungssumme aus Ihrem eigenen Vertrag. Das gilt dann in der Regel als Vertragsleistung und daher wird in diesem Fall in der Regel keine Erbschaftssteuer fällig.

Im Todesfall beider Partner erhalten die Hinterbliebenen die Versicherungssummen aus beiden Verträgen.

Vorteile:

  • Die Laufzeit der Verträge und die Höhe der Versicherungssumme lassen sich flexibel anpassen
  • Bei Todesfall fällt in der Regel keine Erbschaftsteuer an, da der Leistungsempfänger der Versicherungsnehmer ist
  • Bei Trennung oder Scheidung kann der Bezugsberechtigte geändert werden
  • Sterben beide Vertragsinhaber gleichzeitig, werden die Versicherungssummen aus beiden Verträgen ausgezahlt
  • Stirbt ein Partner, bleibt der Vertrag des anderen bestehen und es kann ein neuer Bezugsberechtigter gewählt werden

Darum sollten Paare eine Risikolebensversicherung abschließen

Wenn der Partner stirbt, ist das ein schwerwiegender Schicksalsschlag für den überlebenden Partner. Kommen dann auch noch finanzielle Sorgen dazu, kann die Situation schnell existenzbedrohend werden. In solchen Fällen kann der Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnvoll sein. Dabei gibt es sowohl für verheiratete als auch für unverheiratete Paare einiges zu beachten. Lassen Sie sich daher immer von einem Experten beraten, bevor Sie eine Entscheidung bzgl. der unterschiedlichen Vertragsvarianten treffen.

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