Dass bei Lehrern in jedem Fall der Dienstherr haftet, ist ein Trugschluss. Wer während der Unterrichtszeit grob fahrlässig handelt, kann belangt werden. Mit einer Diensthaftpflichtversicherung schützen sich Lehrer zudem gegen mögliche Regressansprüche. Wir erklären, warum eine Diensthaftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen für Lehrer gehört, welche Schäden versichert sind und was so eine Police in etwa kostet.
Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer: Erklärung, Gründe & versicherte Schadenarten.
Für Unfälle auf dem Pausenhof & Klassenfahrt - oder wenn der Dienstschlüssel verschwunden ist!
Was ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer?
Wie eine private Haftpflicht, nur eben für die Arbeit im Lehramt: Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Lehrer beim Ausüben ihrer Tätigkeit - also bei allem, was mit dem Unterrichten zu tun hat.
Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine Police, die die versicherte Person gegen Kosten aus Sach-, Personen- und Vermögensschäden während der Unterrichtszeit absichert. Bis zu einer definierten Deckungssumme ist der Lehrer vor finanziellen Forderungen geschützt.
Unterrichtszeit ist dabei alles, in dem die versicherte Person als Lehrer tätig ist:
- In der Schule
- Während des Unterrichts
- Auf dem Pausenhof
- Auf Klassenfahrt
- Auf Ausflügen und Exkursionen
- Bei der Nachhilfe
- etc.
Brauchen Referendare eine Diensthaftpflichtversicherung?
Ja, weil sie als Lehrer tätig sind. Und dabei mit allen Rechten, aber auch Pflichten konfrontiert sind. Auch als Referendar schützt eine Diensthaftpflichtversicherung den Junglehrer vor den finanziellen Folgen von Schäden, Schlüsselverlust & Co.
Warum braucht ein Lehrer eine Diensthaftpflichtversicherung?
Zwar ist man im Öffentlichen Dienst grundsätzlich über den Dienstherrn abgesichert, allerdings nicht in jedem Fall. Bei unverschuldeten Vorfällen und bei leichter bzw. mittlerer Fahrlässigkeit übernimmt meist der Dienstherr im Schadenfall. Handelt der Lehrer allerdings grob fahrlässig, kann der Dienstherr die Kosten bzw. Regressansprüche an ihn weitergeben. Da es sich in solchen Fällen oft um sehr hohe Schadensummen handelt, kann ohne eigene Diensthaftpflicht der finanzielle Ruin drohen.
Was ist eine Amtshaftpflichtversicherung?
Grundsätzlich handelt es sich bei einer Amtshaftpflichtversicherung i. d. R. um eine Diensthaftpflichtversicherung. In den meisten Fällen sind die beiden Begriffe als Synonyme verwendbar.
Wann haften Lehrer, Dienstherr und Diensthaftpflichtversicherung?
Nach dem Grad der Fahrlässigkeit richtet sich auch grundsätzlich die Haftungsverantwortung. Das Handeln mit Vorsatz stellt dabei das Maximum dar und wird in der Regel weder vom Dienstherrn noch von der Diensthaftpflichtversicherung übernommen.
Haftet der Lehrer?
Übernimmt der Dienstherr?
Übernimmt die Diensthaftpflicht?
Warum brauchen Beamte eine Diensthaftpflichtversicherung und ist eine Diensthaftpflicht wirklich notwendig?
Weil die Privathaftpflicht in der Regel nicht bei der Arbeit einspringt und der Dienstherr nicht immer leisten muss. Eine Diensthaftpflicht schützt Beamte vor finanziellen Folgen, im verlinkten Ratgeber haben wir wichtige Informationen zusammengetragen.
Was beinhaltet eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer?
Eine Diensthaftpflicht wird vor allem dann gebraucht, wenn dem Lehrer grobe Fahrlässigkeit im Schadenfall vorgeworfen wird.
Klassischerweise gibt es 3 Schadenarten:
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschäden
Was sind Sachschäden in der Diensthaftpflicht für Lehrer?
Unter Sachschäden versteht man alle Schäden an Dingen und Objekten, die durch den Lehrer während seiner Dienstzeit verursacht wurden. Die Kosten entstehen meist dadurch, dass etwas repariert oder ersetzt werden muss.
Beispiele für Sachschäden sind:
- Verlorene Dienstschlüssel
- Falsche Benutzung des Beamers oder Kopierers
- Beschädigte Schulmöbel
- etc.
Was sind Personenschäden in der Diensthaftpflicht für Lehrer?
Unter Personenschäden versteht man alle Schäden an Personen, die ein Lehrer zu verantworten hat. In den allermeisten Fällen handelt es sich um Probleme, die im Zusammenhang mit Fahrlässigkeit bei der Aufsichtspflicht stehen.
Beispiele für Personenschäden sind:
- Wenn sich ein Schüler im Sportunterricht verletzt
- Rangeleien auf dem Pausenhof
- Verletzungen auf Klassenfahrt bzw. Klassenreise
- etc.
Was ist die Aufsichtspflicht von Lehrern?
"Die Lehrkraft ist verpflichtet, bei der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht der Schule mitzuwirken. Dabei kann sie auch zur Aufsicht außerhalb ihres Unterrichts herangezogen werden. Insbesondere hat die Lehrkraft spätestens von Beginn des Unterrichts an im Unterrichtsraum anwesend zu sein und von diesem Zeitpunkt an während der gesamten Dauer des von ihr erteilten Unterrichts (…) die Aufsicht zu führen."
- zitiert nach Lehrerdienstordnung: § 5 Aufsichtspflicht (Auszug)
Was sind Vermögensschäden in der Diensthaftpflicht für Lehrer?
Unter Vermögensschäden versteht man alle zusätzlichen Kosten, die dem Dienstherrn als Folge fahrlässigen Handelns der Lehrkraft entstehen.
Beispiele für Vermögensschäden sind:
- Falsche Bestellungen als Folge mangelhafter Recherche
- Verlorene Klassenkasse aufgrund unachtsamen Verhaltens
- Überteuerte Bestellungen, ohne Vergleichsangebote eingeholt zu haben
Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer bei der NÜRNBERGER
Immer bestens abgesichert: Mit unserer Diensthaftpflichtversicherung sichern sich die Berufsgruppen Referendare und Lehrer gegen finanzielle Ansprüche wegen Schäden aus ihrer Tätigkeit ab. Je nach Tarif können Sie entweder 10 oder 20 Millionen EUR als Versicherungssumme wählen. Der Schlüsselverlust ist mit bis zu 100.000 EUR versichert. Enthalten ist ein passiver Rechtsschutz: Wir übernehmen die Kosten, falls unberechtigte Ansprüche gestellt werden.