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Älterer Mann mit grauem Bart und Brille auf der Stirn sitzt vor einem Laptop - neben ihm steht eine ältere Frau, die ihm über die Schulter blickt

Was sind die Anrechnungszeiten der Rente?

Für Ihre Planung bezüglich der Altersvorsorge ist es wichtig, die Anrechnungszeiten der Rente zu kennen. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Das Wichtigste in Kürze:

  • In die Rentenberechnung fließen unterschiedliche Faktoren ein. Unter anderem die Anrechnungs-, Ersatz- und Berücksichtigungszeiten.
  • Diese unterschiedlichen Zeiten spielen auch eine Rolle bezüglich der Wartezeiten von 5, 20, 25, 35 und 45 Jahren.

Was sind Anrechnungszeiten und was haben sie mit der Rente zu tun?

Es kann in Bezug auf die gesetzliche Rente Zeiten geben, in denen Sie kein Geld verdienen und somit nicht in die Rentenversicherung einzahlen können. Dabei handelt es sich um beitragsfreie Zeiten, die Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen dennoch für Ihre Rente angerechnet werden.

Unter diese Kategorie fallen die Anrechnungszeiten. Neben den Anrechnungszeiten gibt es allerdings noch die Ersatz- und Berücksichtigungszeiten.

Für diese Zeiten gelten jeweils unterschiedliche Voraussetzungen. Welche das sind, können Sie hier nachlesen:

  • Anrechnungszeiten

Anrechnungszeiten werden u. a. für die Rente nach 35 Jahren Wartezeit berücksichtigt und fließen generell in die Rentenberechnung ein. Es handelt sich beispielsweise um die Phasen der Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Zeiten, in denen Sie arbeitslos oder wegen Krankheit arbeitsunfähig waren. Wenn Sie nach Ihrem 17. Lebensjahr weiter zur Schule bzw. auf eine Fach- oder Hochschule gegangen sind, spricht man ebenfalls von Anrechnungszeiten.

  • Ersatzzeiten

Diese Zeiten fließen in die Rentenberechnung ein und sind z. B. für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren relevant. Bei Ersatzzeiten handelt es sich um Abschnitte, in denen die betroffene Person daran gehindert war, Beiträge zu leisten. Gründe dafür sind beispielsweise Kriegsgefangenschaft, Flucht und politische Haft in der DDR sowie Verfolgung durch das NS-Regime.

  • Berücksichtigungszeiten

Zeiten, die Sie für die Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr aufwenden, werden als Berücksichtigungszeiten bezeichnet. Diese fließen ebenfalls in die Rentenberechnung ein und sind für die Wartezeiten relevant.

Was ist die Wartezeit in Bezug auf die Rente?

Als Wartezeiten werden Mindestversicherungszeiten bezeichnet. Also eine Mindestzeitspanne, die Sie rentenversichert gewesen sein sollten, um Anspruch auf eine Rente zu haben. Die kürzeste ist die 5-jährige Wartezeit. Es gibt aber auch Wartezeiten, die 20, 25, 35 und 45 Jahre betragen.

Älterer Mann mit blauer Mütze sitzt lächelnd auf einem Stuhl vor einem Wohnmobil

Anrechnungszeiten und Rentenarten

Bereits nach 5 Jahren Wartezeit haben Sie einen Anspruch auf Rente. Dafür müssen Sie allerdings 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt bzw. innerhalb dieser 5 Jahre eine sogenannte Ersatzzeit durchlebt haben. Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten werden hier nicht mit einbezogen. Ersatzzeiten sind Flucht oder Kriegsgefangenschaft, politische Gefangenschaft in der DDR sowie Verfolgung durch das NS-Regime.

-> Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie ab Ihrem 67. Lebensjahr eine Regelaltersrente.

Für die Rente nach 35 Jahren Wartezeit (Altersrente für langjährig Versicherte) werden alle rechtenrechtlichen Zeiten angerechnet. Das sind Beitragszeiten und beitragsfreie Zeiten, wie zum Beispiel Anrechnungs -, Ersatz- und Berücksichtigungszeiten. Wenn Sie also vor dem Jahr 1964 geboren wurden, können Sie unter diesen Voraussetzungen noch vor Ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Alle, die danach das Licht der Welt erblickt haben, müssen trotz erfüllter 35 Jahren Wartezeit bis zu ihrem 67. Lebensjahr warten.

Rentenrechtliche Zeiten sind z. B.:

  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2 ½ bis 3 Lebensjahre
  • Beiträge aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. selbstständiger Tätigkeit
  • Monate, in denen Sie beispielsweise ein Familienmitglied zu Hause gepflegt haben
  • Freiwillige Beiträge, die Sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben
  • Monate aus einem Versorgungsausgleich im Fall einer Scheidung
  • Monate aus einem Rentensplitting
  • Beiträge, die Sie während eines Minijobs zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben

Was sind Versorgungsausgleich und Rentensplitting?

Versorgungsausgleich bedeutet, dass Versorgungsansprüche, also z. B. die Rente, die während einer Partnerschaft erworben wurden, als gemeinsame Lebensleistung anzusehen sind.

Bei einem Rentensplitting können Lebenspartner ihre Rentenansprüche zu gleichen Teilen aufteilen. Wer höhere Rentenansprüche hat, kann einen Teil an Partner oder Partnerin abgeben.

Die Rente nach 45 Jahren Wartezeit (Rente für besonders langjährig Versicherte) wird ähnlich berechnet.
Zur Berechnung hinzu kommen hier noch:

  • Geleisteter Wehr- oder Zivildienst
  • Berücksichtigungszeiten wie Kindererziehung

Nicht berücksichtigt werden hier aber:

  • Pflichtbeiträge, die Sie wegen Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt haben
  • Monate aus einem Versorgungsausgleich im Fall einer Scheidung
  • Monate aus einem Rentensplitting
  • Anrechnungszeiten, wie z. B. Ausbildungszeiten

Weitere mögliche Wartezeiten sind die Rente nach 20 Jahren und die Rente nach 25 Jahren.

Nach einer Wartezeit von 20 Jahren könnten Sie Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, sofern Ihre Erwerbsminderung vor der Erfüllung der 5-jährigen Wartezeit eingetreten ist und seitdem ohne Unterbrechung bestehen blieb. Beitragszeiten und Ersatzzeiten fließen hier ebenfalls in die Berechnung mit ein.

Für Bergleute, die lange unter Tage gearbeitet haben, gilt eine Wartezeit von 25 Jahren.

Mehr zu den Wartezeiten sowie Rentenansprüchen finden Sie auch in unserem Ratgeber Rentenanspruch und Mindestversicherungszeit. Hier wird auch auf die Bedeutung von Rentenpunkten eingegangen.

Wie Sie Ihren Rentenanspruch berechnen können

Wenn Sie wissen möchten, wann für Sie der Eintritt in die Rente sinnvoll ist und mit welchem Rentenanspruch Sie rechnen können, können Sie den Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung nutzen.

Rentenansprüche kennen

Um zu wissen, welche Auswirkungen auf Ihre spätere Rente beispielsweise Zeiten der Erziehung, Ihre Ausbildung oder Ihr Studium haben, müssen Sie die unterschiedlichen Anrechnungszeiten kennen. Nur so kennen Sie Ihre Rentenansprüche und können diese im Zweifel auch einfordern.

Klassische Rentenversicherung

  • Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung garantiert
  • Weitere Absicherung durch Zusatzversicherungen möglich
  • Erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit oder Demenz

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