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Jäger mit Hund im Wald

Jagdhaftpflicht­versicherung: Auf der Jagd gut abgesichert.

Unverzichtbare Versicherung für Jäger.

  • Auch für ausländische Jäger
  • Forderungsausfalldeckung inklusive
  • Jagdhunde auch außerhalb der Jagd versichert
Im Überblick

Schützen Sie sich als Jäger vor Schaden­ersatz­ansprüchen

Besser nur mit Jagd­versicherung ins Revier: Denn wer in Deutsch­­land oder Österreich einen Jagdschein lösen will oder dessen Ver­­längerung bei der zu­ständigen Jagd­­behörde beantragen möchte, muss den Nach­weis über den Abschluss einer Jagd­haft­pflicht­versicherung erbringen.

Schließlich kann auf der Jagd viel passieren: Beim Reinigen Ihrer Waffe löst sich verse­hentlich ein Schuss und verletzt jemanden. Oder Ihr Jagdhund verursacht beim Überqueren der Straße einen Verkehrs­unfall mit schlimmen Folgen. Die Jagd­haft­pflicht­versicherung der NÜRNBERGER bietet Ihnen um­fassenden Schutz und sichert Sie gegen finan­zielle Folgen ab.

Unser Tipp: Forderungs­ausfall­deckung inklusive!

Stellen Sie sich Folgendes vor: Sie sind gemein­sam mit einem aus­ländischen Jäger, z. B. ihrem Jagdgast, unterwegs. Aus seinem Gewehr löst sich ein Schuss und Sie werden dabei schwer verletzt. Wenn der auslän­dische Jäger keine Jagd­haft­pflicht­versicherung oder nur eine mit unzu­reichen­der Versicherungs­summe hat und deshalb die Kosten nicht tragen kann, springt Ihre Forderungs­­ausfalldeckung ein.

Tarife im Detail

Unser Tarif zur Jagdhaftpflicht im Detail

Jagdhaftpflicht­versicherung

Bester Schutz im Revier. Für Sie und Ihre Jagdhunde

  • Schützt Sie bei der Jagd und auf Jagdveranstaltungen
  • Sichert Sie bei der Pflege des Wildbestands
  • Schließt den Besitz und Gebrauch von Jagdwaffen ein
  • Bis zu 5 Jagdhunde sind mitversichert - auch außerhalb der Jagd
  • Schäden aus dem Verkauf von Wildbret an Restaurants oder Gaststätten sind mitversichert
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Jagdhaftpflicht­versicherung

Warum brauche ich eine Jagdhaft­pflicht­versicherung?

Wer einen Jagdschein bzw. Jahres­jagdschein beantragt, muss eine Jagd­haft­pflicht­­versicherung vorweisen. Die Versicherung greift u. a. bei erlaubtem Besitz und Gebrauch von Waffen und Munition.

Welche Leistungen bietet die Jagd­haft­pflicht­versicherung und vor was schützt sie mich?

Die Jagdhaftpflicht schützt Sie bei Haft­pflicht­an­sprüchen, die auf­grund Ihrer Jagd­tätigkeit entstehen. Wir prüfen für Sie die Forde­rungen des An­spruch­stellers, wehren unbe­rechtigte Ansprüche ab und leisten bei berechtigter Schaden­ersatz­forderung.Beispiele für entsprechende Leistungs­fälle:

  • Nach Schussa­bgabe auf einen Rehbock wurde das Geschoss nach Austritt aus dem Wild­körper abgelenkt und durchschlug das Heck eines vorbei­fahrenden PKWs
  • Auf einer Treibjagd sah ein Jagdhund einen Treiber, der gerade ein erlegtes Tier aufheben wollte. Der Hund rannte auf den Treiber zu und biss diesen in die Hand
  • Der Jagdhund hetzte ein Wild­schwein und kollidierte beim Über­queren der Bundes­straße mit einem vorbei­fahrenden Auto
Wo gilt die Jagdhaftpflicht­­versicherung?

Die Jagdhaftpflicht­versicherung gilt auf der Jagd und auf Jagd­veranstal­­tungen - im In- und Ausland.

Was muss ich im Schadenfall beachten?

Liegt ein Jagdunfall vor, sollten Sie unver­züglich die Polizei verständigen. Danach melden Sie den Vorfall bitte Ihrer Versicherung, auch wenn noch keine An­sprüche gegen Sie erhoben worden sind. Sie können uns den Schaden tele­fonisch unter 0800 531-6666 oder direkt online melden.

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