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Lächelnder Schreiner steht mit Dokument in der Hand in seiner Werkstatt

Betriebshaftpflicht­versicherung Kosten: So berechnet sich Ihr Beitrag.

Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) bietet existenziellen Schutz für Ihren Betrieb und Ihr Privatvermögen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Beitrag einer Betriebshaftpflicht ist abhängig von der Betriebsart, dem Jahresumsatz, der Anzahl der Mitarbeiter und der Jahreslohnsumme
  • Unternehmer haften mit ihrem gesamten Betriebsvermögen für Schäden, die sie oder ihre Mitarbeiter verursachen
  • Wenn die Firma keine juristische Person (z. B. GmbH) ist, haftet der Inhaber auch mit seinem Privatvermögen
  • Eine Betriebshaftpflichtversicherung zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte für Sie ab

Was kostet eine Betriebshaftpflicht­versicherung?

Pauschal lässt sich das nicht so einfach sagen. Denn die Kosten hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab. Um den Beitrag einer Betriebshaftpflichtversicherung zu berechnen, sind mehrere Angaben erforderlich. Zunächst müssen Sie die Art Ihres Betriebs und die Anzahl der Betriebsinhaber angeben. Auch Ihr Vorjahres-Bruttoumsatz ist ausschlaggebend für die Beitragshöhe. Ebenso, wie viele Mitarbeiter Sie beschäftigen und wie hoch die Summe der Löhne und Gehälter ist, die Sie an Ihre Mitarbeiter ausgezahlt haben (Vorjahres-Bruttolohnsumme).

Entscheidend ist zudem, wie hoch Ihre Versicherungssumme sein soll und welchen Selbstbehalt Sie zu zahlen bereit sind. Das heißt, mit welchem Betrag Sie sich im Schadenfall selbst an den Kosten beteiligen. Wir empfehlen Ihnen je nach Branche und Betriebsgröße eine Versicherungssumme von mind. 1 bis 5 Mio. EUR.

Schließlich kann es noch eine Rolle spielen, ob Sie umweltgefährdende Anlagen betreiben, die Ihr Haftungsrisiko und damit auch Ihren Beitrag für die Betriebshaftpflichtversicherung erhöhen können.

Diese Angaben sind für die Beitragsberechnung einer Betriebshaftpflicht­versicherung notwendig:

  • Betriebsart
  • Jahresumsatz (Vorjahres-Bruttoumsatz)
  • Anzahl der Inhaber
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Lohn- und Gehaltssumme (Vorjahres-Bruttolohnsumme)
  • Gewünschte Deckungssumme (Versicherungssumme)
  • Gewünschter Selbstbehalt (Selbstbeteiligung)
  • Umweltgefährdende Anlagen

Warum brauchen Unternehmer eine Betriebshaftpflicht­versicherung?

Sie sind Chef oder Chefin in Ihrem eigenen Betrieb und verwirklichen jeden Tag Ihre unternehmerische Vision. Damit tragen Sie auch eine große Verantwortung. Verursachen Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit einen Schaden bei Dritten, müssen Sie dafür haften. Mit Ihrem gesamten Betriebsvermögen und dem ganzen Gewinn, den Sie in Zukunft noch erwirtschaften. Falls Sie als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft firmieren - z. B. GbR oder OHG -, haften Sie zudem mit Ihrem kompletten Privatvermögen.

Als GmbH, Kapitalgesellschaft oder Kommanditist (Teilhafter) einer KG ist Ihre Haftung beschränkt und Ihr Privatvermögen geschützt. Dennoch können Schadenersatzansprüche gestellt werden, die weit über das Stammkapital bzw. Ihre Einlage als Gesellschafter hinausgehen. Auch bei grober Fahrlässigkeit ist eine persönliche Haftung möglich. Daher lohnt es sich auch für Mitinhaber einer Kapitalgesellschaft, über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung nachzudenken. Als vorausschauender Unternehmer sollten Sie Ihre betrieblichen Haftpflichtrisiken immer genau im Blick haben und mit einer leistungsstarken Versicherung vorsorgen.

Was leistet eine Betriebshaftpflicht­versicherung?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung erfüllt im Wesentlichen 3 Aufgaben, wenn Schadenersatzforderungen an den versicherten Unternehmer wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens gestellt werden:

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft, ob die Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind
  • Ist ein Schadenersatzspruch gerechtfertigt, wird er von der Betriebshaftpflichtversicherung bezahlt
  • Ist ein Schadenersatzspruch nicht gerechtfertigt, wird er von der Betriebshaftpflichtversicherung abgewehrt. Kommt es zum Rechtsstreit, führt die Versicherung den Gerichtsprozess im Namen des Versicherten.

Außerdem leistet die Versicherung bei sogenannten Folgeschäden. Ein Beispiel: Eine Kundin wird auf Ihrem Betriebsgelände von einem Gabelstabler angefahren und schwer verletzt. Sie kann lange nicht arbeiten und erleidet dadurch einen Verdienstausfall. Die Betriebshaftpflicht zahlt nicht nur Schadenersatz in Form von Schmerzensgeld, sondern übernimmt auch den Verdienstausfall Ihrer Kundin.

Schreiner in seiner Werkstatt im Gespräch mit Berater im Hintergrund

Noch mehr Leistungen mit der NÜRNBERGER

Mit der NÜRNBERGER Betriebshaftpflichtversicherung profitieren Sie von erweiterten Leistungen, die über die üblichen Betriebsrisiken hinausgehen: Wir versichern auch Umwelt- und Mietsachschäden, Schäden durch Drohnen, Datenübertragung und Datenschutzverletzungen, den Betrieb von Fotovoltaik-, Solarthermie- und Kleinwindkraftanlagen u. v. m.

Bei Bedarf übernehmen wir neben dem konventionellen Produkthaftpflichtrisiko auch das erweiterte Produkthaftpflichtrisiko. Privathaftpflicht und Hundehaftpflicht für Sie als Inhaber können Sie einfach günstig anbündeln. Der Schutz gilt in Ihren Geschäftsräumen, auf Ihrem Betriebsgelände, in der Öffentlichkeit und sogar im Ausland.

Passender Schutz für jede Betriebsgröße

Die NÜRNBERGER Betriebshaftpflichtversicherung gibt es in 2 Varianten: Einfachen und effizienten Schutz für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bis 25 Personen und max. 5 Mio. EUR Jahresumsatz bietet unser pauschales Deckungskonzept mit umfassenden, einheitlichen, starken Leistungen für alle Branchen. Sie erhalten die Vertragsbestätigung per E-Mail und haben damit sofortigen Versicherungsschutz. Größere Unternehmen mit über 5 Mio. EUR Jahresumsatz sichern Sie optimal mit unseren individuellen spartenübergreifenden Deckungskonzepten ab. Hier finden Sie maßgeschneiderten Schutz für mehr als ein Dutzend Branchen, z. B. Baugewerbe, Großhandel und produzierende Betriebe, Hotels und Gaststätten, Lebensmittelhandel und Spediteure.

So hilft die Betriebshaftpflicht­versicherung - Beispiele aus der Praxis

Schaden bei einem Transport

Alfons D. ist Inhaber einer Baustofffirma. Ein Angestellter hilft einem Kunden beim Beladen seines Anhängers. Das Auto des Kunden wird dabei mit einem Hubwagen beschädigt. Für den teuren Blechschaden müsste Alfons D. bzw. seine Firma aufkommen. Hier springt unsere Betriebs­haftpflicht­versicherung ein und Alfons D. entstehen keine Reparaturkosten.

Computervirus legt Datenbank lahm

Ein Mitarbeiter von IT-Dienstleister Marius N. hat mit einer E-Mail versehentlich einen Computervirus weitergeleitet, der die Datenbank eines Firmenkunden lahmlegt. Der finanzielle Schaden ist enorm. Die NÜRNBERGER Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Kosten des Schadens vollständig ab.

Sturz mit Folgen

Andrea W. betreibt ein Spielzeuggeschäft. Weil sie im Winter den Gehweg vor ihrem Laden nicht rechtzeitig räumen kann, stürzt eine ältere Dame und verletzt sich. Die Betriebshaftpflichtversicherung der NÜRNBERGER übernimmt Schmerzensgeld sowie Arzt- und Krankenhauskosten.

Betriebshaftpflicht­versicherung: der Unternehmerschutz vor hohen Schadenkosten

Unternehmerische Sorgfalt ist für Sie selbstverständlich und Sie haben alle erdenklichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Dennoch sind Sie und Ihre Mitarbeiter im oft hektischen und komplexen Alltag nicht vor Unachtsamkeiten geschützt. Ein folgenreiches Missgeschick ist schnell passiert und die finanziellen Auswirkungen können für Ihren Betrieb und Sie persönlich existenzbedrohend sein. Denn verursachen Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Personen-, Sach-, Vermögens- oder Umweltschaden, müssen Sie mit hohen Ersatzansprüchen rechnen.

Hier hilft Ihnen unsere Betriebshaftpflichtversicherung mit Versicherungssummen von 5 oder 10 Mio. EUR pro Versicherungsfall und bis zu 20 Mio. EUR im Versicherungsjahr. Profitieren Sie von vielen Extras wie der Innovations- und Besserstellungsgarantie, Summen- und Konditionsdifferenzdeckung, Tätigkeits- und Obhutsschäden, Schlüsselverlust, 10 Jahre Nachhaftung u. v. m. Die NÜRNBERGER Betriebshaftpflicht schützt Sie und Ihre Mitarbeiter zuverlässig vor den finanziellen Folgen von Haftungsrisiken - damit Sie sich mit gutem Gewissen Ihrer unternehmerischen Vision widmen können.

Sonderfall Kammerberufe - gesetzlichen Schutz aufstocken

Sogenannte Kammerberufe tragen eine besonders hohe Verantwortung und unterliegen strengen standesrechtlichen Regelungen. Für sie ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Als Kammerberufe gelten:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten
  • Apotheker
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Notare
  • Rechtsanwälte, Patentanwälte
  • Steuerberater, Steuerbevollmächtigte
  • vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer


Aber Achtung: Die Versicherungssumme für Vermögensschäden in der gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflicht beträgt gerade einmal 250.000 EUR. Das reicht z. B. für Rechtsanwälte und Steuerberater meist nicht aus. Denn auch sie haften mit ihrem gesamten Vermögen. Die Versicherungen für Kammerberufe der NÜRNBERGER schützen sie zuverlässig bei Vermögensschäden und anderen Ersatzansprüchen.

Betriebshaftpflichtversicherung

  • Individueller, branchenspezifischer Schutz vor Kostenfallen und Vermögensschäden
  • Sofortiger Schutz - ohne Wartezeiten
  • Mit bis zu 10 Mio. EUR versichert

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