VWL sind Teile des Gehalts, die der Arbeitgeber direkt in einen Sparvertrag des Mitarbeiters einzahlt. Bis zu 40 EUR sind als staatlich geförderte Sparzulage monatlich möglich. Der Arbeitnehmer hat die Wahl, die VWL in spezielle Finanzprodukte zu investieren:
- Wertpapiersparverträge
- Bausparverträge
- Kapitalbildende Lebensversicherungen
- Sonstige Sparverträge
Gesetzlich besteht keine Verpflichtung, dass der Arbeitgeber etwas zuschießt. Es sei denn, der Tarif- oder Arbeitsvertrag sieht dies vor. Gibt es keine schriftliche Regelung dazu, kann ein individuell vereinbarter Teil des Bruttogehalts für die VWL umgewandelt werden.