Ein Kreuzbandriss beim Fußballtraining, eine Handgelenksfraktur beim Tennisturnier oder ein Kieferbruch als Übungsleiter beim Hockeyspiel - eine Sportverletzung im Verein ist schnell passiert.
Sportunfall im Verein - wer zahlt?
Unverzichtbar: Unfallversicherung für Sportvereine.
Darum brauchen Sportvereine eine Unfallversicherung
Die gute Nachricht: Auch bei einer Sportverletzung im Verein übernimmt die Krankenkasse bzw. die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die medizinische Versorgung, die stationäre Behandlung und notwendige Reha-Maßnahmen der Patienten.
Die schlechte Nachricht: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei einem Unfall im Vereinssport nicht, da die Verletzung ja nicht während der Arbeitszeit, sondern in der Freizeit passiert ist. Deshalb ist es für Sportvereine wichtig, eine sogenannte Gruppenunfallversicherung für Ihre Vereinsmitglieder, Honorarkräfte sowie festangestellte und ehrenamtliche Mitarbeiter abzuschließen.
Ein besonders wichtiger Aspekt dieser Versicherung ist der Schutz für Übungsleiter, die oft eine zentrale Rolle in der Organisation von Sportaktivitäten spielen. Im Falle einer bleibenden körperlichen Beeinträchtigung als Folge eines Vereinsunfalls sind die Betroffenen dann finanziell abgesichert.
Hinweis: Wenn Ihr Verein einem Landessportverband angehört, sind Sie mit Ihren Mitgliedern über den jeweiligen Sportversicherungsvertrag versichert.
Bei einem Sportunfall: Was deckt diese Versicherung alles ab?
In der Unfallversicherung für Sportvereine (Gruppenunfallversicherung) sind mehrere Absicherungen vereint: Neben einer Unfallpolice, die in der Regel für Invaliditätsleistungen, Krankenhaustagegeld und Unfallrente aufkommt, gehört auch eine Haftpflichtversicherung dazu. Diese schützt die Sportler vor Schadenersatzansprüchen. Zum Beispiel, wenn beim Fußball ein anderer Spieler gefoult und verletzt - und infolgedessen Schmerzensgeld gefordert wird.
Der Versicherungsschutz gilt für alle Vereinstätigkeiten, also auch bei Veranstaltungen, Vereinsfeiern sowie Hin- und Rückfahrten zu Wettkämpfen oder Turnieren. Wichtig: Einzeltraining ist nur abgesichert, wenn es der Verein angeordnet hat. Bricht sich also beispielsweise ein Leichtathlet beim Lauftraining den Fuß, zahlt die Gruppenunfallversicherung des Vereins. Beim privaten Joggen am Wochenende dagegen nicht.
Sportverletzung - was tun bei einem Unfall im Verein?
- Informieren Sie umgehend Ihren Versicherer, bei dem Sie die Gruppenunfallversicherung abgeschlossen haben.
- Der Betroffene füllt dann ein Schadenmeldeformular aus und sendet dieses möglichst schnell an die Versicherung.
- Auch der behandelnde Arzt sollte informiert werden, dass es sich um einen Vereinsunfall handelt.
- Der Verletzte sollte den Unfall außerdem seiner Krankenversicherung und - falls vorhanden - privaten Unfallversicherung melden.
- Die Behandlungskosten werden zunächst von der Krankenversicherung des Verletzten übernommen und dann von der Versicherung des Vereins zurückgeholt.
Unsere Empfehlung: private Unfallversicherung für Vereinsmitglieder
Die Gruppenunfallversicherung stellt in erster Linie eine Grundversorgung dar, mit der die wichtigsten Leistungen nach einem Unfall im Vereinssport abgedeckt sind. Für alles, was darüber hinausgeht, wie z. B. Reha-Aufenthalte oder kosmetische Operationen, ist eine private Unfallversicherung zuständig.
Gerade für sportliche aktive Menschen ist eine solche Versicherung also sinnvoll. Schließlich können diese Maßnahmen wesentlich dafür sorgen, dass der Verletzte nach einem Unfall seine Leistungsfähigkeit möglichst schnell wieder erlangt.