Jeden Tag vertrauen Klienten oder Vertragspartner auf Ihren Rat und Ihr Wissen. Daher kann gerade in Ihrem Beruf ein kleines Versehen große finanzielle Folgen haben. Angestellte sind für solche Fälle über Ihre Firma abgesichert, Sie als Unternehmer und selbstständiger Berater haften jedoch privat mit Ihrem Vermögen.
Zwar ist die Vermögensschadenhaftpflicht nur für selbstständige Rechtsanwälte, Steuerberater und Versicherungsmakler eine Voraussetzung, um arbeiten zu dürfen. Trotzdem ist sie auch für alle anderen beratenden Berufsgruppen unverzichtbar: Denn die normale Berufs- bzw. Betriebs-Haftpflichtversicherung reicht im Schadenfall nicht aus. In der Regel decken diese Versicherungen keine Vermögensschäden aufgrund von Fehlern beim Beraten, Verwalten oder Vermitteln. Daher benötigen Sie zusätzlich eine Vermögensschadenhaftpflicht, um sich für alle Fälle abzusichern.