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Vermögensschaden­haftpflicht: Für Ihre Existenz­sicherung.

Individueller Schutz für alle Berater, Vermittler und Verwalter.

  • Umfassender Beistand im Schadenfall, finanziell und rechtlich
  • Genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, inkl. 5 Jahre Spätschadenschutz
  • Für Kammerberufe, Sachverständige, Hausverwalter u. v. m.
Im Überblick

Warum eine Vermögens­schaden-Haftpflicht­versicherung unver­zichtbar ist

2 Männer in Hemd und mit Krawatte blicken auf einen Bildschirm

Jeden Tag vertrauen Klienten oder Vertrags­partner auf Ihren Rat und Ihr Wissen. Daher kann gerade in Ihrem Beruf ein kleines Ver­sehen große finan­zielle Folgen haben. Ange­stellte sind für solche Fälle über Ihre Firma abge­sichert, Sie als Unter­nehmer und selbst­ständiger Berater haften jedoch privat mit Ihrem Vermögen.

Zwar ist die Vermögens­schaden­haftpflicht nur für selbst­ständige Rechts­anwälte, Steuer­berater und Ver­sicherungs­makler eine Voraus­setzung, um arbeiten zu dürfen. Trotzdem ist sie auch für alle anderen be­ratenden Berufs­gruppen unver­zichtbar: Denn die normale Berufs- bzw. Betriebs-Haft­pflicht­versicherung reicht im Schaden­fall nicht aus. In der Regel decken diese Ver­sicherungen keine Vermögens­schäden aufgrund von Fehlern beim Beraten, Ver­walten oder Ver­mitteln. Daher be­nötigen Sie zusätzlich eine Vermögens­schaden­haftpflicht, um sich für alle Fälle abzu­sichern.

Die Vorteile der NÜRNBERGER Vermögens­schaden-Haftpflicht­versicherung

  • Erstattet Vermögens­schäden, die aufgrund von Fehlern beim Beraten, Verwalten oder Vermitteln entstehen
  • Begleicht Ansprüche, die nicht mehr geltend gemacht werden können
  • Übernimmt Ver­bindlich­keiten, die zu­sätzlich entstehen
  • Trägt die Kosten der Ab­wicklung und eventuell der Rechts­verteidigung
  • Klare Versicherungs­bedingungen mit Leistungs­beschrei­bungen je nach Berufs­art und Tätigkeiten
  • 5 Jahre Spätschaden­schutz, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben; 10 Jahre auf Wunsch. Bei Kammer­berufen, Haus­verwaltern und Immobilien­maklern unbegrenzt
Tarif im Detail

Mehr Informationen zur Vermögens­schaden­haft­pflicht­­versicherung

Beispiele

Schadenbeispiele: Wann die Vermögens­schaden­haft­pflicht Sie schützt

Mann stützt Kopf auf Hand ab und schaut dabei in einen Monitor

Fehler bei der Beratung einer Firma

Nehmen wir an, Sie arbeiten als Unter­nehmens­berater. Sie empfehlen Ihrem neuen Klienten, einer Logistik­firma, neue Liefer­routen zur Steige­rung der Effizienz. Das Unter­nehmen setzt Ihren Rat um, woraufhin der Zeit­aufwand für den Güter­transport enorm steigt. Infolge­dessen fordert Ihr Auftrag­geber die erhöhten Arbeits­kosten sowie Ihr Honorar zurück.

Junge Frau lacht in Kamera und hinter ihr steht ein junger Mann

Falsche Rechtsauskunft

Stellen Sie sich vor: Sie sind Rechts­anwältin und beraten einen Ihrer Mandanten in einem großen Zivil­prozess. Dabei über­sehen Sie einen wichtigen Para­grafen und geben eine falsche Auskunft. Der Mandant verliert daraufhin seine Existenz­grundlage und benötigt eine langjährige Unter­stützung, für die Sie privat auf­kommen müssen.

Älterer Mann in Anzug arbeitet konzentriert an einem Laptop

Irrtum beim Gutachten

Angenommen, Sie sind als Bau­sach­verstän­diger tätig und atte­stieren in einem Gut­achten einen Holz­wurm­befall. Auf Basis Ihres Gut­achtens finden Sanierungs­maßnahmen statt. Diese bringen keinen Erfolg - statt­dessen stellt sich heraus, dass die eigent­liche Ursache ein Haus­schwamm­befall ist. Ihr Klient verlangt deshalb, dass Sie ihm die ver­geblichen Sanierungs­kosten erstatten.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Vermögens­schaden­haft­pflicht­­versicherung

Wer sollte eine Vermögens­schaden­haft­pflicht ab­schließen?

Vor allem Berater und konsul­tierende Firmen/Unter­nehmer brauchen diesen Schutz, z. B. Immobilien­makler, Steuer­berater, Rechts­anwälte oder Sach­verständige.

Was versteht man unter einem Vermögens­schaden?

Darunter versteht man eine Einkommens­einbuße, aber auch ein ent­gangener Gewinn oder an­fallende Kosten können einen Vermögens­schaden dar­stellen. Letztlich fällt jede Art von Schaden darunter, die das Vermögen des Ge­schädigten betrifft.

Für welche Berufe ist die Vermögens­schaden­haft­pflicht ver­pflichtend?

Ohne eine Vermögens­schaden­haft­pflicht dürfen selbst­ständige Rechts­anwälte, Steuer­berater oder auch Ver­sicherungs­makler nicht arbeiten. Für diese Berufe handelt es sich um eine Pflicht­versicherung.

Muss man als Ange­stellter eine Vermögens­schaden­haft­pflicht abschließen?

Arbeitnehmer sind in der Regel über die Ver­sicherung ihrer Firma abge­sichert, sie müssen keine eigene Vermögens­schaden­haftpflicht ab­schließen.

Wie errechnet sich mein Beitrag?

Um Ihnen einen optimalen Schutz zu bieten, schauen wir uns Ihre Situ­ation genau an. Welchen Beruf und welche Tätig­keiten üben Sie aus, in welcher Branche arbeiten Sie und wie groß sind Ihre Firma und Ihre Aufträge? Diese Fragen be­antworten wir mit Ihnen gemein­sam und erstellen Ihnen einen indi­vidu­ellen Vorschlag.

Wie hoch ist die Ver­sicherungs­summe?

Die Versicherungs­summe passen wir genau an Ihr indivi­duelles Risiko an. Dazu müssen wir ge­meinsam heraus­finden, wie hoch ein von Ihnen verur­sachter Schaden am Vermögen Ihrer Kunden werden kann. Bei über­wiegend kleinen Aufträgen kann eine Deckungs­summe von 100.000 EUR ausreichen, bei Groß­aufträgen können Schadens­ersatz­forderungen im Millionen­bereich liegen.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Melden Sie uns den Schaden sofort, spätestens jedoch innerhalb einer Woche. Ohne Rück­sprache mit uns sollten Sie kein Schuld­bekenntnis abgeben.

Telefonische Kontakt­aufnahme
Sie erreichen uns jeder­zeit und kosten­frei unter: 0800 531-6666 *
So können wir Ihren Schaden besonders schnell auf­nehmen und regulieren.

*Falls Ihr Telefon­dienst­anbieter oder der Netz­vertrag keine Verbin­dung zu 0800er-Nummern er­möglicht oder wenn Sie aus dem Ausland anrufen, erreichen Sie uns kosten­pflichtig unter +49 911 531-6666 .

Post
Unterlagen senden Sie bitte an:
NÜRNBERGER SofortService AG
Ostendstraße 100
90337 Nürnberg

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