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5 Personen stehen großem Lagerraum eines Unternehmens

Betriebliche Grundfähigkeits­versicherung für Ihre Mitarbeiter.

Sichern Sie die wichtigsten Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiter ab.

  • Einkommenssicherung als betriebliche Vorsorge
  • Versichert bis zu 19 Grundfähigkeiten
  • Günstiger Beitrag für Ihre Arbeitnehmer - Vorteile für Sie
Im Überblick

Geben Sie Ihren Mit­arbeitern finanzielle Sicherheit

Wussten Sie schon: Die meisten Arbeit­nehmer sind finan­ziell nicht abgesichert, falls sie auf Dauer oder vorüber­gehend ihre Arbeits­kraft verlieren. Der Grund: Viele von ihnen scheuen die Kosten für einen ent­sprechen­den Schutz. Denn diese können z. B. in hand­werklichen Berufen sehr hoch sein - besonders bei einer Berufs­unfähig­keits­versicherung. Die NÜRNBERGER Versicherung ist da anders: Unsere Grund­fähig­keits­versicherung (NGF) ist auch für Ihre Mit­arbeiter, die vor allem kör­perlich tätig sind, die richtige Lösung. Und leistet sogar schon, wenn nur eine der ver­sicherten Grund­fähig­keiten schwer be­einträchtigt ist.

Mann erklärt seinen Mitarbeitern etwas in einer großen Fabrikhalle

Weil es auf die Fähigkeiten ankommt

Sitzen, gehen, unsere Arme gebrauchen, sehen, sprechen: Das alles ist für uns selbst­verständlich. Doch was passiert, wenn Sie nur eine dieser Grund­fähig­keiten verlieren? Vom Staat gibt es in diesem Fall wenig bis gar keine Unter­stützung.

Die Lösung: Mit der NÜRNBERGER Grund­fähig­keits­versicherung können Ihre Arbeit­nehmer alle wichtigen Fähig­keiten für Beruf und Alltag absichern. Wird das über die betriebliche Alters­vorsorge (bAV) gemacht, haben auch Sie als Arbeit­geber Vorteile: Sie profitieren z. B. von mehr Mit­arbeiter­zufriedenheit, höherer Attrakti­vität am Arbeits­markt und stärkerer Mit­arbeiter­bindung.

Warum Sie die Versicherung am besten mit bAV und Förderung kombinieren

Wenn Sie die Beiträge zur Grund­fähig­keits­versicherung für Ihre Arbeit­nehmer im Rahmen einer bAV einzahlen, sind diese für Sie steuer- und sozial­ver­sicherungs­frei.

Seit Anfang 2019 sind Sie als Arbeit­geber auch gesetzlich ver­pflichtet, Ihren Mit­arbeitern einen Zuschuss zur bAV zu zahlen. In Kom­bination mit den zusätz­lichen staat­lichen Förde­rungen ist dieser wichtige Versicherungs­schutz für Ihre Mit­arbeiter somit deutlich günstiger. Erst wenn ein Arbeit­nehmer später eine Leistung aus der NÜRNBERGER Grund­fähig­keitsver­sicherung bezieht, muss der Mit­arbeiter daraus Steuern, Pflege- und Kranken­versicherungs­beiträge abführen.

Vorteile der betrieblichen Grund­fähig­keits­versicherung der NÜRNBERGER

  • Sichern Sie die wichtigsten Fähig­keiten Ihrer Mit­arbeiter ab
  • Ihre Mitarbeiter profi­tieren von verkürzten Gesund­heits­fragen bis zu einer NGF-Jahres­rente von bis zu 18.000 EUR
  • Genießen Sie kunden­freundliche Bedingungen: alltags­taugliche und trans­parente Kriterien für die Be­urteilung der Leistungs­auslöser
  • Wir ermöglichen Ihnen eine garan­tierte Renten­steigerung im Leistungs­fall
  • Sparen Sie Kosten für Steuern und Sozial­versicherung, wenn Sie Ihre Beiträge im Rahmen der bAV einzahlen
  • Die Leistung erfolgt unab­hängig davon, ob eine beruf­liche Tätig­keit weiterhin ausge­übt werden kann
  • Ihre Mitarbeiter erhalten bereits volle Leistungen, wenn eine der ver­sicherten körperlichen oder geistigen Fähig­keiten stark beein­trächtigt ist (nicht erst bei Verlust)
  • Im Rahmen eines Gruppenvertrags profitieren Ihre Mitarbeiter von günstigen Kollektivkonditionen
  • Buchen Sie bei Bedarf optionale Zusatz­bausteine:
    - Psychische Erkrankung: volle Erwerbs­minderung infolge psychi­scher Erkrankung
    - Lkw-/Busfahren: Fahrlizenz­verlust Klasse C oder D

Grundfähigkeit und bAV - ein unschlag­bares Team

Mit der NÜRNBERGER Grund­fähig­keits­rente sorgen Sie dafür, dass Ihre Mit­arbeiter bei körper­lichen und geistigen Ein­schränkun­gen keine Angst vor Existenz­nöten haben müssen. Über eine bAV können Arbeit­nehmer besonders günstig vorsorgen - und vor allem ein­facher.

Individuell absichern - so wie Ihre Arbeitnehmer es brauchen

4 Personen sprechen lachend in einer Lagerhalle miteinander

Gemeinsam mit Ihnen sorgen wir dafür, die Einkommensabsicherung Ihrer Mitarbeiter im Rahmen der bAV so persönlich und bedarfsgerecht wie möglich zu gestalten. Hierzu stehen Ihnen spezielle Zusatzbausteine für unterschiedliche Zielgruppen zur Verfügung.

Aus Erfahrung wissen wir: Die individuelle Gestaltung der Grundfähigkeitsversicherung ist besonders bei bestimmten Berufsgruppen von Vorteil, z. B. bei Lkw- oder Busfahrern, in Pflegeberufen oder bei Handwerkern.

Vorteile für Sie als Arbeitgeber

  • Mit betrieblichen Vorsorgemodellen als Zusatzleistung die Attraktivität als Arbeitgeber steigern und bessere Chancen bei der Suche nach Fach- und Führungskräften sichern
  • Loyalität der Mitarbeiter zum Unternehmen erhöhen und Fluktuation senken
  • Motivation und Zufriedenheit der Arbeitnehmer erhöhen
  • Wahrnehmung als verantwortungsvoller und wertschätzender Arbeitgeber steigern
  • Beiträge sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar
  • bAV-Verträge einfach und digital verwalten mit unseren Verwaltungsportalen

Weil jeder Mensch und jeder Job anders sind

Welche Fähigkeiten haben Sie heute schon gebraucht? Sitzen, Stehen, Gehen, Fingerfertigkeiten - jeder Beruf setzt andere wichtige Fähigkeiten für den beruflichen Alltag voraus.

Mit der NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern einen individuellen und passenden Schutz mit flexiblen Zusatzbausteinen. Zu einem günstigen Preis.

Tarife im Detail

Welche Grundfähig­keiten die Leistungs­pakete Premium und Comfort versichern

Die NÜRNBERGER Grund­fähig­keits­versicherung (NGF) zahlt bei Verlust einer der 18 (Leistungs­paket Comfort) bzw. 19 (Leistungs­paket Premium) versicherten Grund­fähig­keiten eine monat­liche Rente. Zusätz­lich können Ihre Mitarbeiter weitere optionale Bausteine abschließen, um ihren Schutz abzu­runden.

Grafik zur Grundfähigkeitsversicherung in der bAV

Wie sich die Leistungs­pakete der NGF unter­scheiden

  • Variante Comfort leistet nach 12 Monaten Prog­nose­zeitraum (voraus­sichtliche Dauer) bei starker Beein­trächti­gung oder Verlust der ver­sicherten Grund­fähig­keiten
  • Variante Premium leistet schon nach 6 Monaten Prognose­zeitraum bei starker Beein­trächti­gung oder Verlust der ver­sicherten Grund­fähig­keiten. Außerdem ist die Grund­fähigkeit Auto­fahren (Klasse B) mit­versichert

Die optionalen Bausteine im Detail

Psychische Erkrankung

Fahrlizenzverlust (Klasse C/D) Lkw-/Busfahrer

Inflations-Schutz

Beispiele

Ihre Arbeitnehmer werden es zu schätzen wissen: Arbeitskraft günstig und individuell absichern

Lkw-Fahrer sitzt am Steuer eines weißen Lastwagens

Peter, Berufskraftfahrer

Peter ist als Lkw-Fahrer immer auf Achse: rauf auf den Bock - und schon geht es zum nächsten Termin. Doch dann wird im Rahmen der ärztlichen Kontroll­untersuchung zur Ver­längerung seiner Fahr­lizenz bei ihm eine schwere Herz­erkran­kung fest­gestellt - und seine Fahr­erlaubnis der Klasse C deshalb nicht ver­längert. Aus der Grund­fähig­keits­versicherung mit dem Zusatz­baustein "Fahr­lizenz­verlust Klasse C oder D" bekommt er eine monat­liche Grund­fähig­keits­rente, die ihm in dieser Situation finan­ziell hilft.

Pflegerin zeigt Mann in einem Bett etwas am Tablet

Elke, Altenpflegerin

Elke ist als mobile Alten­pflegerin tätig. Sie liebt die anspruchs­volle Arbeit. Der Beruf ist aber auch körperlich an­strengend: Das jahre­lange schwere Heben von Patienten und das ständige Bücken führen zu einem Band­scheiben­vorfall, begleitet von Taub­heits­gefühlen und Lähmungs­erschei­nungen in den Armen.

Junger Mann hat Ohrenschutz auf und sägt etwas

Philipp, Handwerker

Als Schreiner kann Philipp seine Leiden­schaft, mit Holz zu arbeiten, kreativ ausleben. In seiner Frei­zeit ist er Vollblut-Fußballer. Beim Training verletzt er sich schwer am Knie. Mehrere Ope­rationen und eine Reha sind die Folge. Monate­lang ist Philipp nicht mehr in der Lage, sich auf den Boden zu knien und aus eigener Kraft wieder aufzu­richten - nicht einmal, wenn er sich abstützt. Damit erfüllt er die Voraus­setzungen, um seine ver­einbarte Grund­fähig­keits­rente zu bekommen. Denn Knien und Bücken gehören zu den ver­sicherten Fähigkeiten.

KFZ-Mechatroniker untersuchen etwas an einem Auto

Matthias, Kfz-Mechatroniker

Matthias ist Kfz-Mechatroniker mit Leib und Seele: Rund ums Auto macht ihm keiner was vor.

Er genießt es auch, Motor­rad zu fahren - aber dann kommt es zu einem schweren Unfall. Matthias stürzt und bricht sich die rechte Schulter. Es folgen mehrere Ope­rationen, Kranken­haus­aufenthalte sowie eine Reha. In den nächsten 8 Monaten ist Matthias in seiner Be­wegung sehr stark einge­schränkt: Da er seinen rechten Arm nicht heben kann, erhält er die ver­einbarte Grund­fähig­keits­rente.

Häufige Fragen

Ihre häufigsten Fragen zur betrieb­lichen Grund­fähig­keits­­versicherung

Was leistet die NÜRNBERGER Grund­fähig­keits­versicherung?

Die NÜRNBERGER Grund­fähig­keits­­versicherung (NGF) ist eine Risiko­­versicherung. Sie zahlt Ihren Mit­arbeitern eine monatliche Rente, wenn ver­sicherte Grund­fähig­keiten wie z. B. Gehen, Sehen, Sitzen oder Stehen stark beein­trächtigt sind oder verloren gehen.

Sie wählen zwischen 2 Leistungs­paketen:
- Comfort: leistet nach einem Prognose­zeitraum (voraussicht­liche Dauer der Beein­trächti­gung/des Verlusts) von 12 Monaten
- Premium: leistet schon nach einem Prognose­zeitraum von 6 Monaten

Warum brauchen Ihre Mitarbeiter eine Grund­fähig­keits­versicherung?

Oft sorgen körperliche und geistige Ein­schränkungen für finan­zielle Probleme. Die Grund­fähig­keits­versicherung der NÜRNBERGER Versicherung zahlt Ihren Mit­arbeitern im Schaden­fall eine monat­liche Rente aus. Damit schützt sie die Existenz Ihrer Mit­arbeiter und hilft, deren Leben neu zu organi­sieren - unab­hängig davon, ob der Arbeit­nehmer seinen Beruf noch ausüben kann.

Zusätzlich profitieren Ihre Mit­arbeiter davon, dass die Leistung auch schon bei starker Beein­trächtigung einer der ver­sicherten Grund­fähig­keiten erfolgt - nicht erst bei Verlust.

Sie haben besondere An­forderungen an Ihre Grund­fähig­keits­versicherung? Mithilfe der optio­nalen Zusatz­bausteine passen Sie den Schutz indivi­duell an Ihr Unter­nehmen und vor allem an Ihr Team an.

Was bedeutet "Prognose­zeitraum"?

Der Prognose­zeitraum be­schreibt, wie lange die starke Beein­trächti­gung oder der Verlust einer der versicherten Grund­fähig­keiten voraus­sichtlich un­unter­brochen dauert (Mindest­wert) bzw. bereits un­unter­brochen bestanden hat. Diese Angabe ist wichtig, um fest­zulegen, wann Ihre Grund­fähig­keits­versicherung leistet: ob z. B. nach einem Prognose­zeitraum von 6 Monaten (Premium) oder 12 Monaten (Comfort).

Wann zahlt die Grund­fähig­keits­versicherung eine Leistung aus?

Die NGF zahlt die vertrag­lich vereinbarte monat­liche Grund­fähig­keits­rente, wenn

  • die versicherte Person infolge Krankheit, Verlet­zung des Körpers oder Kräfte­verfalls (diese sind jeweils ärztlich nachzu­weisen) gesund­heitlich beein­trächtigt ist und
  • dadurch voraus­sichtlich während des verein­barten Prognose­zeitraums un­unter­­brochen in einer der versicherten Grund­fähig­keiten beein­trächtigt sein wird bzw. bereits beein­­trächtigt war
Für welche Berufe kann ich die Grund­fähig­keits­versicherung nicht abschließen?

Folgende Berufe sind in der NÜRNBERGER Grund­fähig­keits­versicherung nicht versicherbar:

  • Feuerwerker
  • Pyrotechniker
  • Zündholzarbeiter
  • Minentaucher/-demonteur (Marine)
  • Sprengstoff­ermittler
  • Polizeivollzugs­beamter (SEK/MEK/USK)
  • Pilot (Kampfflugzeug)
  • Kampfmittel­räumer
  • Munitionsberger/-räumer
  • Stuntman

Auch die Lebens­stellungen Sohn, Tochter, Kind, Pensionist, Vorruhe­ständler, Rentner und EU-Rentner sind aus­geschlossen

Leistet die Grundfähig­keits­­versicherung auch, wenn mein ver­sicherter Mit­arbeiter nicht berufs­unfähig ist?

Ja. Die NGF leistet für die ver­sicherten Grund­fähig­­keiten - unab­hängig davon, ob die versicherte Person weiterhin arbeiten kann oder nicht.

Ausnahmen gibt es bei den Zusatz­­bausteinen "Lkw-/Busfahren (Fahr­lizenz­verlust Klasse C oder D)" und "volle Erwerbs­minderung infolge psychischer Er­krankung". Diese können Sie unseren Ver­sicherungs­­bedingungen ent­nehmen.

Ist die Dauer der Renten­zahlung begrenzt?

Die Grundfähig­keits­rente wird bis zum Ablauf der verein­barten Vertrags­dauer gezahlt. Die Renten­zahlung wird nur dann vorzeitig ein­ge­stellt, wenn während des Renten­bezugs die Leistungs­voraus­setzungen (starke Beein­trächtigung oder Verlust versicherter Grund­fähig­keiten) entfallen oder die ver­sicherte Person verstirbt.

Frau sitzt auf Sportmatte und schaut auf ihr Smartphone

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Fahrlizenzverlust (Klasse C/D) Lkw-/Busfahrer

Leistung bei Fahrlizenzverlust Klasse C oder D (aus gesundheitlichen Gründen): nur bei Premium-Tarif, d. h. voraussicht­liche Mindestdauer der starken Beeinträchtigung (Prognosezeitraum) beträgt 6 Monate.

Bei diesem Baustein prüfen wir nicht, ob eine andere Tätigkeit ausgeübt werden könnte. Wir prüfen nur, wenn eine solche tatsächlich ausgeübt wird.

Inflations-Schutz

Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall