Kundenportal - Login
Weißes Pferd blickt aus einem Stallfenster

Pferdetransport­versicherung: unser Schutz für Ihren Liebling.

So ist Ihr Pferd auch unterwegs gut versichert.

  • Für Reit-, Fahr-, Freizeit-, Turnier- und Zuchtpferde
  • Transportschutz in Deutschland und angrenzenden Ländern
  • Übernahme von Behandlungskosten
  • Siegel Fitch Ratings: A+ (Finanzstärke)
Im Überblick

Warum eine Pferde­transport­versicherung sinnvoll ist

Junge Reiterin küsst Pferd auf die Stirn


Ob bei einem Stallwechsel oder auf dem Weg zu einem Turnier - Pferde müssen manchmal über größere Strecken transportiert werden. Nicht ganz ungefährlich, denn der Transporter mit Ihrem Pferd könnte in einen Verkehrs­unfall verwickelt werden. Natürlich lässt sich eine Verletzung oder gar der Verlust Ihres Pferdes emotional nicht ausgleichen - materiell allerdings schon.

Die NÜRNBERGER Pferdetransport­versicherung bietet Ihnen finanziellen Ersatz, wenn das Pferd während des Transports oder beim Ein- und Ausladen zu Schaden kommt.

Die Vorteile der NÜRNBERGER Pferde­transport­versicherung

  • Finanzieller Ersatz bei Tod oder Verletzung Ihres Pferdes
  • Übernahme von Behandlungskosten
  • Leistet auch, wenn das Tier dauerhaft nicht mehr einsatzfähig ist
  • Bei Brand, Blitzschlag, Explosion und Naturgefahren
  • Bei Diebstahl oder Unterschlagung des Fahrzeugs
  • Bei Unfällen mit dem Kraftfahrzeug bzw. dem Anhänger

Unsere Versicherung leistet in folgenden Fällen:

  • Kostenübernahme für die Behandlung von Verletzungen, die das Pferd während des Hin- und Rücktransports erleidet.
  • Ersetzt auch den materiellen Verlust, wenn das Pferd im schlimmsten Fall danach dauerhaft nicht mehr einsatzfähig ist,
  • eingeschläfert werden muss oder sogar zu Tode kommt.

Für zusätzlichen Schutz bieten wir optional eine Erweiterung für das Ein- und Ausladerisiko. Dies bedeutet, dass auch Schäden, die beim Be- oder Entladen Ihres Pferdes auftreten könnten, abgedeckt sind - für einen kleinen zusätzlichen Beitrag.

Noch mehr Schutz für Sie und Ihr Pferd

Unser Tipp!

Hausratversicherung: Sattelversicherung

Sichert Ihren Sattel, Zaumzeug & Reitzubehör gegen Schäden durch Feuer und Einbruchdiebstahl ab.

Unfallversicherung

Unfälle mit Pferden kommen häufig vor. Schützen Sie sich vor den Folgen.

Pferdehaftpflicht­versicherung

Sie haften für Ihr Pferd. Selbst dann, wenn Sie keine Schuld trifft.

Weitere Informationen zum Herunterladen

Leistungsbeispiele

Gute Gründe, Ihr Pferd bei Transporten abzusichern

Pferde werden immer mal wieder von einem Ort zum anderen transportiert. Ganz gleich, ob Sie Stute und Fohlen von einer Koppel auf die nächste bringen, mit Ihrem Pferd den Stall wechseln, zum Turnier oder auf einen Lehrgang fahren: Ganz ohne Risiko ist ein Transport nie. Stellen Sie sich zum Beispiel Folgendes vor:

Braunes Pferd streckt Kopf aus dem Anhänger

Ihr Pferd verletzt sich am Anhänger

Bei der Ankunft im neuen Stall führen Sie Ihr Pferd aus dem Hänger. Bedingt durch die fremde Umgebung erschrickt es, bleibt mit dem Bein hängen und verletzt sich dabei schwer. Es entstehen hohe Kosten für die tierärztliche Behandlung. Die NÜRNBERGER Pferdetransportversicherung übernimmt all diese Kosten.

Braunes Pferd steht auf Koppel

Sie geraten mit Ihrem Pferd in einen Unfall

Auf der Fahrt zu einem Turnier werden Sie in einen schlimmen Verkehrsunfall verwickelt. Ihr Pferd wird dabei schwer verletzt. Als Folge dieser Blessuren kann Ihr Pferd nie mehr an Turnieren teilnehmen.

Um Sie vor den finanziellen Folgen zu schützen, stehen wir Ihnen mit der NÜRNBERGER Pferdetransportversicherung immer zur Seite und übernehmen die Behandlungskosten.



Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Pferde­transport­versicherung

Für wen ist die Pferdetransportversicherung ein Must-have?

Besonders für alle, die ihr Pferd regelmäßig zu Turnieren, Trainings oder auch in den Urlaub mitnehmen. Ob Profi oder Freizeitreiter, eine Absicherung ist immer sinnvoll, da beim Transport Ihres Vierbeiners leider einiges passieren kann.
Daher ist es gut, wenn Sie sich mit einer Transportversicherung finanziell absichern.

Welche Risiken sind beim Pferde­transport versichert, welche nicht?

Versichert ist bis zur vereinbarten Versicherungssumme die Beförderung der im Versicherungsvertrag bezeichneten Pferde in besonders dafür ausgestatteten Transportfahrzeugen, wenn die Pferde an allen Beinen mit Transportgamaschen geschützt sind.

Es sind Verlust und Verletzungen des versicherten Pferdes versichert, verursacht durch:

  • Elementarereignisse und Unfall des Kraftfahrzeugs bzw. des Anhängers, z. B. Umstürzen, Zusammenstöße mit anderen Fahrzeugen oder festen Gegenständen
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug oder räuberischer Überfall
  • Diebstahl oder Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs


Darüber hinausgehende Risiken und Gefahren sind nicht versichert. Für Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion wird nicht geleistet, soweit der Schaden durch Ansprüche aus anderen Versicherungs­verträgen gedeckt ist.

Steht das beladene Fahrzeug länger als 2 Stunden an einem Ort, ist es nur gegen Einbruch­diebstahl in das Fahrzeug, räuberischen Überfall sowie Diebstahl oder Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs versichert, wenn Fahrzeug und Anhänger nachweislich verschlossen sind und sich auf einem dafür vorgesehenen Abstellplatz im Bereich eines Pferdesportgeländes befinden.

Welche Leistungen sind in der Pferdetransportversicherung ausgeschlossen?

Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Ausgeschlossen sind insbesondere Leistungen für Schäden verursacht durch:

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
  • Verstöße gegen Zoll- und sonstige behördliche Vorschriften
  • den natürlichen Zustand des Pferdes (namentlich durch Krankheiten, Seuchen oder Ähnliches), ferner durch Witterungseinflüsse (Frost, Hitze, Regen, Schnee, Hagel), Nichtverwendung der Transport­gamaschen bzw. der für den Transport von Pferden besonders ausgestatteten Transportfahrzeuge
  • starkes Bremsen sowie Reifenpannen und sonstige Betriebsschäden, soweit diese Ereignisse nicht zu einem Unfall des Fahrzeugs führen
  • die Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromag­netischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen
  • Kernenergie
Wie hoch ist mein Beitrag, wann muss ich ihn bezahlen und was passiert, wenn ich nicht oder zu spät zahle?

Die Höhe Ihres Beitrags ist abhängig vom Wert Ihres Pferdes und des gewählten Versicherungsschutzes. Sie können nur den Transport absichern, aber auch den Transport inkl. dem Ein- oder Ausladerisiko.

Denken Sie bitte daran, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag pünktlich zahlen, wenn der Vertrag abgeschlossen ist und wir Ihnen den Versicherungsschein zugesandt haben - jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. Wann Sie die folgenden Beiträge zu zahlen haben, richtet sich nach der mit Ihnen vereinbarten Zahlweise, die Sie Ihrem Antrag oder dem Versicherungsschein entnehmen können. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto.

Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig zahlen, können wir bis zum Zahlungseingang vom Vertrag zurücktreten. Erst mit dem Zahlungseingang beginnt auch der Versicherungsschutz. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.

Welche Pflichten habe ich während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?

Wenn sich Ihre im Versicherungsantrag oder später zum Vertrag gemachten Angaben verändern sollten, denken Sie bitte daran, uns anzu­sprechen. Denn es kann sein, dass sich dann die Notwendigkeit ergibt, den Versicherungsvertrag anzupassen. Ein typischer Fall ist beispiels­weise ein Neukauf eines Pferdes, da sich dadurch z. B. die wesentlichen Grundlagen der Bemessung Ihres Beitrags verändern können, etwa durch eine höhere Versicherungssumme. Darüber hinaus müssen Sie uns vorab über besondere Umstände informieren, die nach allgemeiner Lebenserfahrung das Risiko eines Schadens erhöhen könnten. Dies ist z. B. der Fall, wenn Ihr versichertes Transport­fahrzeug länger unbewacht abgestellt ist; in diesen Fällen steigt das Risiko eines Diebstahls deutlich an.

Welche Pflichten habe ich im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?

Versuchen Sie den Schaden gering zu halten, ohne Ihre eigene Sicherheit zu gefährden. Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung.

Liegt eine strafbare Handlung wie z. B. Diebstahl vor melden Sie den Schaden bitte unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle.

Wann beginnt und endet mein Versicherungsschutz?

Ihr Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich zum im Versicherungs­schein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den 1. Beitrag rechtzeitig bezahlen.


Versicherungsschutz im konkreten Transportfall besteht ab dem Zeitpunkt, in dem das versicherte Pferd zur unverzüglichen Beförderung auf das Fahrzeug aufgeladen ist. Er endet mit Beginn des Abladevorgangs des Pferdes vom Fahrzeug.

Welche Laufzeiten können für die Pferde­transport­versicherung vereinbart werden?

Wir bieten grundsätzlich nur Jahres­verträge an. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen.

Das könnte Sie auch interessieren

Pferdehaftpflicht­versicherung

  • Hohe Deckungssummen: Schäden bis zu 20 Mio. EUR versichert
  • Reitbeteiligungen, Gastreiter- und Fremdreiterrisiko
  • Weltweiter Schutz

Unfallversicherung

  • Wählen Sie Leistungen für Reha, Tagegeld, Invalidität oder Rente
  • Keine Wartezeiten - ohne Gesundheitsfragen
  • Spezielle Angebote für Kinder, Erwachsene und Senioren

Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Beitragsstabilität
  • Sofortleistung bei Krebs
  • Flexibilität

Hausratversicherung: Sattelversicherung

Als begeisterter Reiter ist natürlich eine entsprechende Ausrüstung nötig - zum Beispiel hochwertige Sattel. Diese lagern Sie sicher nicht daheim, sondern in der Sattelkammer Ihres Reitstalls. Doch ist Ihr Equipment hier sicher aufbewahrt? Vor allem in größeren Reitbetrieben herrscht ein reges Kommen und Gehen. Die Einsteller kennen sich womöglich nicht alle untereinander, geschweige denn jede Reitbeteiligung oder jeden Gast. Wir als NÜRNBERGER stehen Ihnen und Ihrem Pferd als verlässlicher Partner zur Seite.

Mit unserer Sattelversicherung, die über die NÜRNBERGER Hausratversicherung abschließbar ist, sind Ihre

  • Sättel
  • Zaumzeuge und
  • Reitzubehör

gegen die Gefahren Feuer und Einbruchdiebstahl versichert, wenn Sie sie dauerhaft im Reitstall aufbewahren.

Unfallversicherung

Ihr Pferd bockt und wirft Sie aus dem Sattel. Nur eines von vielen möglichen Szenarien. Beim Reitsport gibt es viele Risiken trotz bester Ausrüstung und guter Reiterausbildung. Reiten ist statistisch gesehen sogar eine der 4 verletzungsreichsten Sportarten. Ein privater Versicherungsschutz für den Reiter ist daher unerlässlich. Die Unfallversicherung ist ein wichtiger Schutz - nicht nur beim Reiten, sondern auch im Straßenverkehr für die Fahrten zum Pferd oder Turnier, zu Hause und sogar im Beruf. Sie gilt rund um die Uhr und weltweit. Mitversichert ist auch die Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME), verursacht durch einen Zeckenbiss, der Reiter vor allem bei ihren Ausflügen ins Grüne treffen kann.

Pferdehaftpflichtversicherung

Ihr Pferd bricht während eines Reitturniers aus und verletzt einen Zuschauer. Bei einem Ausritt verlieren Sie die Kontrolle über Ihr Pferd und es zertrampelt ein frisch angelegtes Feld.

Private Tierhalter haften für Schäden durch ihre Tiere auch ohne eigenes Verschulden. Selbst dann, wenn die geschädigte Person den Schaden selbst verursacht hat. Während Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Hamster bereits durch die Privathaftpflichtversicherung geschützt sind, benötigen Halter von Hunden und Pferden diesen speziellen Versicherungsschutz.

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt Halter und Tier:

  • zu Hause und unterwegs
  • beim Ausreiten und auf der Weide
  • in Vereinen, Tierpensionen usw.
  • bei der Teilnahme an Veranstaltungen aller Art - auch bei Turnieren und Rennen