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Frau sitzt mit Decke am Boden und trinkt aus einer Kaffeetasse

Krankentagegeld: Einkommenslücke bei Verdienstausfall schließen.

Sichern Sie Ihr Einkommen ab und schließen Sie die Versorgungslücke im Krankheitsfall.

  • Individueller Tagessatz wählbar
  • Krankentagegeld für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Zeitlich unbegrenzte Leistung - sogar für Sonn- und Feiertage
Im Überblick

Warum ist eine Kranken­tagegeld­versicherung sinnvoll?

Junger Mann mit Bart liegt mit Kopfhörern auf dem Sofa

Eine länger andauernde Krankheit kann für Sie schnell zum finanziellen Risiko werden. Denn Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr Gehalt lediglich 6 Wochen weiter. Danach erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein Tagegeld, das allerdings deutlich unter Ihrem Nettoein­kommen liegt. Und davon müssen Sie dann auch noch Ihre Sozialabgaben bezahlen. Da fehlen schnell ein paar 100 EUR in Ihrem Geldbeutel. Ihre Lebenshaltungskosten bleiben jedoch gleich.

Sichern Sie Ihr Einkommen daher mit dem privaten Krankentagegeld der NÜRNBERGER ab - damit Gesundwerden nicht zum finanziellen Problem wird.

Die Vorteile der NÜRNBERGER Kranken­tagegeld­versicherung

  • Mit einem Tagessatz ab 15 EUR können Sie Ihre individuelle Versorgungslücke schließen
  • Leistet für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf von einer sogenannten Karenzzeit - bis dahin erfolgt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
  • Zeitlich unbegrenzte Zahlung, bis Sie wieder gesund sind
  • Anpassungsmöglichkeit an steigendes Einkommen ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten
  • Steuerfreie Auszahlung

Krankentagegeld privat absichern: aus gutem Grund

Grafik: Versorgungslücke bei Arbeitsunfähigkeit

Beispielrechnung Versorgungslücke

Hier ist dargestellt, wie hoch die Versorgungslücke bei längerer Krankheit bzw. Erwerbsfähigkeit mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.026 EUR sein kann. Je höher Ihr Einkommen ist, umso größer kann die Versorgungslücke ausfallen.*

*Quelle: NÜRNBERGER Krankenversicherung AG, Stand 01.2025

Tarife im Detail

Unsere Krankentagegeldversicherung im Detail

Das private Krankentagegeld

für Arbeitnehmer

  • Absicherung schon ab der 6. Woche der Arbeitsunfähigkeit möglich; weitere Karenzzeiten 13, 26, 52 Wochen oder auf Anfrage
  • Nach Ablauf der Karenzzeit wird der vereinbarte Tagessatz gezahlt
  • Wenn Ihr Einkommen steigt, können Sie Ihr Krankentagegeld daran anpassen - ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten
Das private Krankentagegeld

für Selbstständige und Freiberufler

  • Absicherung ab der 2. Woche der Arbeitsunfähigkeit bzw. des Verdienstausfalls möglich; wahlweise auch andere Karenzzeiten
  • Nach Ablauf der gewählten Karenzzeit wird der vereinbarte Tagessatz gezahlt
Versorgungsbeispiele

Mögliche Versorgungslücken im Krankheitsfall

Pflegepersonal im Krankenhauszimmer steht vor einem Bett

Volker will seine Existenz schützen

Als kinderloser Single verdient Volker 2.026 EUR (netto). Sein gesetzliches Krankengeld beträgt sogar nur 1.588 EUR. Davon muss er seine Miete und auch alle sonstigen laufenden Kosten bezahlen.

Versorgungslücke: 438 EUR im Monat

Junge Frau mit Tasse blickt nachdenkich aus dem Fenster

Sarah muss einen Kredit abzahlen

Sarah verdient monatlich 2.296 EUR (netto). Ihr gesetzliches Krankengeld beträgt lediglich 1.800 EUR. Den Kredit für ihre Eigentumswohnung kann sie damit nicht mehr abzahlen.

Versorgungslücke: 496 EUR im Monat

Dunkelhaariger Mann mit Brille

Thomas will seinen Lebensstandard sichern

Thomas verdient 2.558 EUR (netto). Sein gesetzliches Krankengeld beträgt jedoch nur 2.005 EUR. Zieht man die Miete und die monatliche Finanzierung des Autos ab, bleibt davon nicht mehr viel übrig.

Versorgungslücke: 553 EUR im Monat

Häufige Fragen

Krankentagegeld­versicherung - Ihre häufigsten Fragen

Eine Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienst­ausfall­versicherung bei Arbeitsunfähigkeit.

Damit gleichen Sie die Versorgungs­lücke aus, die durch die Differenz zwischen Ihrem Nettogehalt und Ihrem Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht.

Es wird das vereinbarte Krankentagegeld gezahlt - für jeden einzelnen Tag der Arbeitsunfähigkeit, auch Sonn- und Feiertage.

Die NÜRNBERGER bietet in der Krankentagegeldversicherung Tarife für:

  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige und Freiberufler

Bei allen Tarifen können Sie bestimmen, ab wann das vereinbarte Krankentagegeld im Krankheitsfall gezahlt wird. Nach dieser sogenannten Karenzzeit erhalten Sie den vereinbarten Tagessatz zeitlich unbegrenzt, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht.

Nutzen Sie für ein individualisiertes Angebot unser Kontaktformular, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Auch bei Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten: NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
KV-Vertrag
Ostendstraße 100
90334 Nürnberg

info@nuernberger.de

0911 531 - 5

Nach der allgemeinen Wartezeit (3 Monate ab Vertragsabschluss). Das Krankentagegeld wird dann bei Arbeitsunfähigkeit nach der vereinbarten Karenzzeit gezahlt.

Zeitlich unbegrenzt, solange Arbeitsunfähigkeit bei Ihnen besteht.

Bitte reichen Sie Ihre Arbeitsunfähig­keitsbescheinigung innerhalb der Karenzzeit bei unserer Leistungsabteilung ein:

NÜRNBERGER Krankenversicherung AG
KV-Leistung
90346 Nürnberg

Nutzen Sie dazu am besten dieses Formular:

Wenden sie sich an Ihren zuständigen Vermittler oder direkt an uns per Kontaktformular.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Danach genügt eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres (Versicherungsjahr = Kalenderjahr).

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es ein Krankengeld. Das beträgt 70 % des Bruttogehalts bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 5.512,50 EUR - maximal 90 % des Nettoeinkommens). Davon müssen noch Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung bezahlt werden. Ab 07.2023 sind das 12,3 %* bzw. 12,9 % für Kinderlose. Die Zahlung des Krankengelds ist auch zeitlich begrenzt.

Die NÜRNBERGER Versicherung zahlt den vereinbarten Tagessatz im Krankentagegeld dahingegen zeitlich unbegrenzt, steuerfrei und auch an Sonn- und Feiertagen.

* Der Arbeitnehmerbeitrag für die Pflegepflichtversicherung verringert sich pro Kind (bis zum 5. Kind) um jeweils 0,25 %.

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