Kundenportal - Login
Mann mit Brille blickt lachend auf Tablet und Unterlagen

Betriebliche Alters­vorsorge.

Schließen Sie mit einer Betriebs­rente Versorgung­slücken im Alter.

  • Mehr Netto vom Brutto: Ersparnis bei Steuern und Sozialversicherungen
  • Versorgung individuell gestalten
  • Flexibel bei Arbeitgeberwechsel
Im Überblick

Warum eine betrieb­liche Altersv­orsorge sinn­voll ist

3 Personen in einem Büro lachen

Mit einer betrieb­lichen Alters­vorsorge (bAV) können Arbeit­nehmer zusammen mit ihrem Arbeit­geber für ihren Ruhe­stand vorsorgen und sich somit eine zu­sätzliche Rente aufbauen.
Wie der Name bereits verrät, ist die betrieb­liche Alters­­vorsorge, an einen Betrieb gebunden und wird deshalb auch als Betriebs­rente be­zeichnet. Bei der bAV handelt es sich um eine klassische oder fonds­ge­bundene Lebens- oder Renten­versicherung. Mit der bAV können Sie für Ihren Ruhe­stand vor­sorgen und sich somit eine zusätzliche Rente aufbauen.

Es gibt verschiedene Formen der betrieb­­lichen Alters­vorsorge. Als Vertrags­partner ent­scheidet Ihr Arbeit­geber, welche Form am besten zu den betrieb­sindivi­duellen Bedürf­nissen passt.

Da die Beiträge direkt vom Brutto­lohn abge­zogen werden, sparen Sie bei Steuern und Sozial­abgaben. Die NÜRNBERGER bietet Ihnen bedarfs­orientierte Lösungen und wird dafür bei den bAV-Awards von AssCompact seit Jahren von un­abhängigen Ver­mittlern ausge­zeichnet.

Ihre Vorteile der NÜRNBERGER betrieb­lichen Alters­vorsorge

  • Steuer- und sozial­versicherungs­freie Beiträge inner­halb der gesetz­lichen Grenzen
  • Flexible Gestaltung der Ver­sorgung dank unserer viel­fältigen Produkt­auswahl
  • Besteuerung erst im Renten­alter mit ver­mutlich geringerer Steuer­last
  • Lebenslange Rente oder Kapital­auszahlung möglich
  • Arbeitnehmer­bindung und -motivation sowie Unter­­nehmens­image erhöhen

Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

Es gibt verschiedene Durchführungswege. Der Arbeitgeber kann diejenige Form wählen, welche am besten zu den betriebsindividuellen Bedürfnissen passt.

Direktversicherung

Eignet sich für jeden Mitarbeiter

Unterstützungskasse

Grenzenlos steuerbegünstigt

Pensionszusage

Individuelle Versorgungsmöglichkeiten

Arbeitgeber­informationen

Da die Durchführung der betrieb­lichen Alters­vorsorge immer im Zu­sammen­spiel mit dem Arbeit­geber erfolgt, sind im Folgenden weitere relevante Infor­mationen auf­geführt.

Unsere Dienstleistungen für Sie

Frau sitzt auf Sportmatte und schaut auf ihr Smartphone

HUMANOO

  • Nutzen Sie Europas größte Coaching-Plattform mit mehr als 3.000 Gesund­heits­kursen
  • Machen Sie sich als Arbeit­geber noch attraktiver und bauen Sie Ihr Employer Branding auf
  • Sichern Sie sich Ihren exklusiven Preis­rabatt über die NÜRNBERGER Versicherung

NÜRNBERGER Pensionsfonds

  • Übertragen Sie unternehmensfremde Risiken
  • Vermeiden Sie Rückstellungen in Ihrer Bilanz
  • Verbessern Sie Ihre Unternehmensratings
Tarife im Detail
Betriebs­rente InvestGarant

Unsere chancen­reiche, fonds­gebundene Renten­versicherung

Mit unserem InvestGarant bieten wir Ihnen einen chancen­orientierten Ver­mögens­aufbau mit ausgez­eichneten Rendite­möglich­keiten.

Sie haben die Wahl zwischen 4 vermögens­verwalteten Port­folios: defensiv, dynamisch, offensiv und das Portfolio Nach­haltigkeit. Ausge­wählt werden Fonds mit aktuell sehr guten Risiko- und Rendite­werten. Darüber hinaus können Sie mit erst­klassigen Einzel­fonds Ihr Depot selbst zusammen­stellen.

Ihre Vorteile:

  • Wahl zwischen 3 Garan­tie-Varianten (80, 80plus und Maximal)
  • Kombinieren Sie Flexi­bilität, Sicherheit sowie Nach­haltigkeit
  • Teilkapitali­sierung von bis zu 30 % zu Renten­beginn
  • Flexible Möglich­keiten Ihre Beiträge befristet aus­zusetzen
  • Vorverlegen oder Hinaus­schieben des Renten­beginns möglich
  • Kursorientiertes Ablauf­management
Betriebliche DAX®-Rente

Unsere sicherheits­orientierte Alters­vorsorge - profitabel ohne Verlust­möglichkeit

Mit der DAX®-Rente entscheiden Sie sich für eine konventio­nelle Renten­versicherung, die zusätz­liche Vorteile bietet. Mit den laufen­den Über­schüssen und unter Berück­sichtigung einer jährlich neu fest­gelegten Grenze (= Cap) können Sie an der Wert­entwicklung des DAX® teil­haben (Index­partizipation).

Ihre Vorteile:

  • Bei laufender Beitrags­zahlung steigt der Vertrags­wert immer: Es werden nur positive Werte gut­geschrieben
  • Partizipation am DAX®, einem der erfolg­reichsten Indizes: Wert­zuwachs in den letzten 10 Jahren: 130 %
  • Jährliches Wahlrecht bei Bei­behaltung der Rech­nungs­grund­lagen: Index­partizipation oder sichere Verzinsung

DAX® ist eine einge­tragene Marke der Deutsche Börse AG.

Konzept-Betriebs­rente

Unsere Lösung für Ihren Ver­mögens­aufbau mit einer Mischung aus Sicher­heit und Chance.

Verbinden Sie Sicherheit mit der Chance auf Wert­zuwächse am Kapital­markt.

Das Anlage­risiko wird begrenzt, indem 70 % des Spar­beitrags in ein konser­vatives Port­folio euro­päischer Staats­anleihen und Pfand­briefe investiert werden. Die Möglich­keit auf höhere Renditen ergibt sich durch eine Anlage von 30 % im deutschen Aktien­index.

Ihre Vorteile:

  • Begrenztes Anlage­risiko
  • Einschluss einer garan­tierten Renten­steigerung möglich von 0,5 % bis 3 %
  • Einschluss einer erst­klassigen Berufs­unfähigkeits­zusatz­versicherung (BUZ) möglich, auch mit garan­tierter Renten­steigerung ab 0,5 % bis 3 % in 0,5 %-Stufen
Beispiele

Beispiel: Direkt­versicherung

Mehrere Personen arbeiten in einem offenen Büro

Das IT-Unternehmen MicroMacro GmbH führt die betrieb­­liche Alters­versorgung mit Versor­gungs­­ord­nung ein. Dort wird ge­­re­gelt, dass die Ent­gelt­­um­wand­lung mit 15 % Arbeit­geber­zuschuss gefördert und - nach 5 Jahren Be­triebs­zuge­hörigkeit - ein fixer Arbeit­geber­beitrag in Höhe von 50 EUR ge­leistet wird.

Tom ist neu im Unter­nehmen und wandelt direkt 100 EUR von seinem Brutto­gehalt in eine bAV um. Dazu erhält er 15 % Arbeit­geber­zuschuss, wodurch ins­gesamt 115 EUR in den Vertrag ein­ge­zahlt werden.

Lisa ist seit 7 Jahren ein wich­tiger Bestand­teil des Marketing­teams. Sie wandelt eben­falls 100 EUR von ihrem Brutto­gehalt um. Auf­grund ihrer Be­triebs­zugehörig­keit erhält sie, neben dem Arbeit­geber­zuschuss, noch 50 EUR Arbeit­geber­beitrag. Dadurch fließen 165 EUR in ihren Vertrag ein. Zusätz­lich profi­tieren beide von der steuer- und sozial­versicherungs­freien Ein­zahlung in den Vertrag.

Beispiel: Unterstützungs­kasse

Älterer Mann steht mit Aktentasche vor einem großen Glasfenster

Das in der Baubranche tätige Unter­nehmen Schmidt Con­struction GmbH bietet ihren leitenden Ange­stellten sowie dem Geschäfts­führer Klaus eine Ver­sorgung über eine Unter­stützungs­kasse an.
Aufgrund der steuer­lich unbe­grenzten Ver­sorgungs­höhe zahlt die Firma jedem Berech­tigten 500 EUR monat­lich zu­gunsten einer bAV arbeit­geber­finanziert ein.
Für den Betrieb sind die Beiträge steuer­lich als Betriebs­ausgaben ab­zugsfähig.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer

Gibt es einen Rechts­anspruch auf betrieb­liche Alters­vorsorge?

Ja, den gibt es.

Seit 2002 hat jeder Arbeit­nehmer Anspruch auf eine zu­sätzliche Rente in Form der betrieb­lichen Alters­vorsorge. Der Arbeit­geber ist sogar dazu ver­pflichtet, dem Wunsch des Arbeit­nehmers nach einer Ent­geltum­wandlung nach­zu­kommen. Auch gering­fügig Beschäftigte haben seit 2013 einen Anspruch darauf.

Finanziert werden können die Beiträge vom Arbeit­geber (arbeit­geber­finanziert), vom Arbeit­nehmer (Entgelt­umwand­lung) oder misch­finanziert (als Kombi­nation). Der Arbeit­geber leistet einen ver­pflichten­den Arbeit­geber-Zuschuss in Höhe von 15 % des Ent­gelt­um­wand­lungs­betrags, sofern dieser durch die Ent­gelt­um­wandlung Sozial­versicherungs­beiträge spart.

Wie funktioniert die bAV?

Es gibt mehrere Varianten der Betriebs­rente. Die häufigste Form ist die Direkt­versicherung. Jedoch basieren alle Betriebs­renten auf dem­selben Grund­prinzip:

  • Ein Teil des Brutto­gehalts des Arbeit­nehmers fließt als Beitrag in eine Betriebs­rente ein. Das nennt man Entgelt­umwand­lung. Arbeit­geber können ihre Mit­arbeiter auch mit zu­sätzlichen Beiträgen unter­stützen.
  • Diese Beiträge fließen bis zu einer ge­setzlich fest­gelegten Höhe steuer- und sozia­labgaben­frei in die Betriebs­rente ein.
  • Arbeitgeber erteilen eine soge­nannte Ver­sorgungs­zusage in Höhe des umge­wandelten Gehalts.
  • Im Ruhestand wird dem Mit­arbeiter die Leistung dann in Form einer Betriebs­rente ausgezahlt.
Kann der Vertrag, z. B. wegen Eltern­zeit oder Kranken­stand, unter­brochen werden?

Die betriebliche Alters­vorsorge passt sich flexibel Ihren jewei­ligen Lebens­phasen an. Sollte das Be­schäfti­gungs­verhältnis aufgrund einer Eltern­zeit oder Kranken­stand unter­brochen werden, kann auch der Vertrag ange­passt werden.

Was passiert, wenn ich den Arbeit­geber wechsle?

Sollten Sie Ihren Job wechseln, gehen die ge­zahlten Beträge nicht verloren. Sie können Ihre betrieb­liche Alters­vorsorge problem­los zu Ihrem neuen Arbeit­geber mit­nehmen, die Beiträge privat ein­zahlen oder Ihren Vertrag beitrags­frei stellen, wodurch keine weiteren Beiträge mehr anfallen.

Wie und wann bekomme ich meine betrieb­liche Alters­vorsorge aus­gezahlt?

Die Auszahlung ist als lebens­lange Rente oder Kapital­zahlung möglich. Frühe­stens zum Renten­eintritt kann eine Aus­zahlung der Alters­leistung erfolgen.

Wer erhält im Todesfall meine Leistungen?

Haben Sie bei Vertrags­abschluss einen Hinter­bliebenen­schutz verein­bart, erhalten im Todes­fall Ehe­partner, einge­tragene Lebens­partner und Kinder, die noch einen Anspruch auf Kinder­geld haben, eine Ein­mal­zahlung oder eine monat­liche Rente.

Arbeitgeberinformationen

Da die Durchführung der betrieblichen Altersversorge immer im Zusammenspiel mit dem Arbeitgeber erfolgt, sind im Folgenden weitere relevante Informationen aufgeführt.

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber

Eignet sich die bAV für Geschäftsführer oder Inhaber aller Firmen?

Ihre betriebliche Altersvorsorge und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile hängen in erster Linie von Ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis ab. Als angestellter Prokurist, Geschäftsführer oder beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH haben Sie ein solches Arbeitsverhältnis. Deshalb ist die bAV für Sie geeignet.

Falls Sie jedoch z. B. beim Inhaber einer Einzelfirma sind, benötigen Sie eine andere Lösung für Ihre Altersvorsorge.

Gibt es bei der Absicherung von Geschäftsführern Besonderheiten?

Grundsätzlich funktioniert die sogenannte Chefversorgung genauso wie die Versorgung Ihrer Mitarbeiter. Jedoch gibt es insbesondere bei gesellschaftsnahen Mitarbeitern (z. B. beteiligten Geschäftsführern) einige steuerliche Anforderungen. Diese müssen Sie bei der Einrichtung Ihrer bAV unbedingt beachten.

Betriebsausgaben

Ihre bAV-Beiträge sind steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

Gilt für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse

Für seit dem 01.01.2019 neu getroffene Entgeltumwandlungsvereinbarungen hat der Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Entgelts an den Versorgungsträger weiterzugeben, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einspart und tarifvertragliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Für vor 2019 eingerichtete Verträge besteht diese Zuschussverpflichtung ab 01.01.2022.

Ausscheiden des Arbeitnehmers

Gilt für die Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse

Bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers als versicherte Person mit unverfallbaren Ansprüchen wird der Arbeitgeber die vom Versicherer auf Grund des Versicherungsvertrages zu erbringende Leistung dem Arbeitnehmer mitgeben - das ist das versicherungsvertragliche Verfahren.

Damit entfällt bei Direktversicherungen mit garantierten Versorgungsleistungen für die Zukunft das Haftungsrisiko für den Arbeitgeber, da der Arbeitnehmer-Anspruch auf den Wert der Versicherung zum Zeitpunkt des Ausscheidens begrenzt ist.

Basis­­infor­mations­­­blätter: Zu unseren Produkten gibt es weitere Infor­­mations­­­blätter. Diese finden Sie hier.

Auf dieser Seite finden Arbeit­­­nehmer und Betriebs­­­rentner grund­­l­egende Infor­­­mationen zur betrieb­­­lichen Alters­­­vorsorge (bAV) bei den in Deutsch­­land an­­sässigen Ge­sell­­­schaften der NÜRNBERGER Versicherung.

Direktversicherung

Bei diesem Durchführungsweg schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Finanziert werden können die Beiträge vom Arbeitgeber (arbeitgeberfinanziert), vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) oder mischfinanziert (als Kombination).

Der Arbeitgeber leistet einen verpflichtenden Arbeitgeber-Zuschuss in Höhe von 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags, sofern dieser durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.

Vorteile:

  • Garantierte lebenslange Altersrente oder Kapitalauszahlung
  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge
  • Ansprüche werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet und sind pfändungsgeschützt
  • Günstigere Beiträge durch einen Gruppenvertrag möglich
  • Arbeitgeberleistungen sind als Betriebsausgabe abzugsfähig

Unterstützungskasse

Über die Unterstützungskasse haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter steuerbegünstigt in nahezu uneingeschränkter Höhe zu versorgen. In diesem Durchführungsweg ist eine Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberfinanzierung möglich.

Vorteile:

  • Steuerfreie Beiträge in unbegrenzter Höhe; nur hoch angesetztes Leistungslimit
  • Aufnahme einzelner Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) möglich, keine Mindestanzahl von Personen erforderlich
  • Rabattierte Tarifkonditionen bereits ab dem ersten Mitarbeiter
  • Die rückgedeckte Unterstützungs­kasse ist bilanzneutral
  • Versorgung auch im zweiten Dienstverhältnis möglich
  • Ansprüche werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet und sind pfändungsgeschützt
  • Kein Verwaltungsaufwand bei Versorgung über eine Gruppenunterstützungskasse

Pensionszusage

Finanziert wird die Pensionszusage im Innenverhältnis durch die Bildung von Pensionsrückstellungen. Im Versorgungsfall muss der Arbeitgeber die notwendigen Mittel aufbringen und sie i. d. R. auch selbst an den Versorgungsberechtigten auszahlen. Um eine hohe finanzielle Belastung zu vermeiden, kann eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen werden. Mit ihr stehen im Versorgungsfall die notwendigen finanziellen Mittel zur Zahlung der Leistung zur Verfügung.

Vorteile:

  • Keine steuerliche Obergrenze bei der Höhe der Versorgung
  • Diese Lösung ist bilanzneutral
  • Zugunsten einer beitragsorientierten Leistungszusage wird auf Gehalts­bestandteile, zum Beispiel Tantiemen, verzichtet
  • Da es sich um eine beitrags­orientierte Leistungszusage handelt, hat das Unternehmen - anders als bei herkömmlichen Pensionszusagen - kaum Haftungsrisiko