Ambulante Arztbehandlung
- 100 % bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (3,5-facher Satz)
Heilpraktiker
- 100 % aller im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführten Leistungen bis zum Höchstsatz
Vorsorge
- Gezielte medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen (altersunabhängig)
- Schutzimpfungen
Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
- 80 % der Kosten bis 2.000 EUR Rechnungsbetrag, darüber hinaus 100 %*
Alternativmedizinische Verfahren
Erstattungsfähig sind insbesondere Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung für nachfolgend aufgeführte Naturheilverfahren, wenn sie von einem Arzt durchgeführt werden: Hydro- und Balneotherapie, Kälte- und Wärmetherapie, Atemtherapie, Blutegelbehandlung, Schröpfen, Präparate der Phytotherapie, Chirotherapie, Präparate der Anthroposophie, klassische Homöopathie, Akupunktur zur Schmerzbehandlung
Sehhilfen
- Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Korrektur von Fehlsichtigkeit mittels refraktiver Chirurgie (z. B. LASIK/LASEK) werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 EUR pro Auge erstattet.
- Ein erneuter Leistungsanspruch entsteht für das jeweilige Auge frühestens nach 5 Jahren.*
- Bis zu einem Rechnungsbetrag von 150 EUR alle 2 Jahre*
Psychotherapie
Palliativversorgung
Erstattet werden 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen durch Ärzte und Fachkräfte für spezialisierte ambulante Palliativversorgung bis zu der Höhe des Betrags, der für die Versorgung eines Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.
Kurbehandlung
- 100 % bei einer Kur in einem Heilbad oder Kurort (einschließlich der Transportkosten)
Künstliche Befruchtung
- Erstattung für maximal 4 Versuche je reproduktionsmedizinisches Verfahren sowie für in diesem Zusammenhang verordnete Arzneimittel
Transportkosten
- Zur ambulanten Notfallbehandlung ohne Kilometerbegrenzung
- Zur ambulanten Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie bei Krebserkrankungen
- Bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit zur Krankenbehandlung
- Bis zu 50 EUR für Hin- und Rückfahrt bei medizinischen Fahrten*
Stationär
- Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Bei belegärztlicher Behandlung bis zum Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)).
- Unterbringung im Mehrbettzimmer
- Erstattung stationärer Hospizversorgung
Zahnärztliche Behandlung
Zahnbehandlung
- 100 % bis zum Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ))
Zahnprophylaxe
- 100 % bis zum Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)) bis zu 1-mal im Kalenderjahr
Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays
Summenbegrenzungen, maximale Erstattung:
- 80 % bis zum Höchstsatz (3,5-fach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ))
- 1. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 1.000 EUR, 80 % Erstattung: 800 EUR
- 2. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 2.000 EUR, 80 % Erstattung: 1.600 EUR
- 3. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 3.000 EUR, 80 % Erstattung: 2.400 EUR
- 4. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 4.000 EUR, 80 % Erstattung: 3.200 EUR
- 5. Versicherungsjahr, Rechnungsbetrag 5.000 EUR, 80 % Erstattung: 4.000 EUR - Ab dem 6. Versicherungsjahr keine Summenbegrenzungen
- Bei Unfall keine Summenbegrenzung
Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit
Sie erhalten Beiträge zurück, wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum hinweg keine Leistungen Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen.
- Vorsorgeuntersuchungen, empfohlene Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe wirken sich nicht negativ auf Ihre Beitragsrückerstattung aus.
- Die Beitragsrückerstattung ist erfolgsabhängig, d. h. von unserem Geschäftsergebnis abhängig.
*Die Leistungen werden jeweils in Höhe des Erstattungsprozentsatzes gezahlt.